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Bundesrat genehmigt Abkommen mit Grossbritannien zu Brexit

Nach dem Brexit sollen Schweizer Staatsangehörige in Grossbritannien und britische Staatsangehörige in der Schweiz ihre bisherigen Rechte behalten. Der Bundesrat hat ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich genehmigt.

Agentur
sda
20.12.18 - 19:04 Uhr
Politik
Die britische Premierministerin Theresa May ist unter Druck: Noch ist nicht klar, ob der Brexit geordnet erfolgt oder nicht. Schweizerische und britische Staatsangehörige im jeweils anderen Land sollen ihre Rechte aber behalten. (Archiv)
Die britische Premierministerin Theresa May ist unter Druck: Noch ist nicht klar, ob der Brexit geordnet erfolgt oder nicht. Schweizerische und britische Staatsangehörige im jeweils anderen Land sollen ihre Rechte aber behalten. (Archiv)
KEYSTONE/EPA/WILL OLIVER

Mit dem Austritt Grossbritanniens werden die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU mit Grossbritannien nicht mehr anwendbar sein. Der Bundesrat will deshalb die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über den Brexit hinaus sicherstellen.

Mit dem nun genehmigten Abkommen behielten Schweizer und britische Staatsangehörige ihre Rechte, die sie gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen erworben hätten, teilte der Bundesrat am Donnerstag mit. Dies sind vor allem Aufenthaltsrechte.

Nicht für neu Zugewanderte

Daneben regelt das Abkommen die Ansprüche auf Sozialversicherung und Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Die gewährten Rechte gelten auf Lebenszeit. Sie gelten aber nicht für britische und Schweizer Staatsangehörige, die nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens neu zuwandern.

Vor der Unterzeichnung konsultiert der Bundesrat die zuständigen Parlamentskommissionen über die vorläufige Anwendung des Abkommens. Für die Inkraftsetzung bestehen zwei Szenarien: für einen Brexit mit und ohne Austrittsabkommen.

Bereit für ungeordneten Brexit

Im Falle eines geordneten Brexit mit Austrittsabkommen würde das Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien erst nach Ablauf einer Übergangsphase in Kraft gesetzt. In der Übergangsphase, die voraussichtlich bis Ende 2020 dauern würde, gälten die bestehenden Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens.

Bei einem ungeordneten Brexit ohne Austrittsabkommen würde das Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien bereits ab dem 30. März 2019 vorläufig angewendet.

Ende 2017 lebten rund 43«000 britische Staatsangehörige in der Schweiz und rund 34»500 Schweizer Staatsangehörige im Vereinigten Königreich. Dieses war 2017 weltweit der fünftwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Exporte. Die Schweiz ist für das Vereinigte Königreich nach den USA und China der drittgrösste Nicht-EU-Exportmarkt.

Weitere Abkommen

Vor einer Woche hatte der Bundesrat den Text eines Handelsabkommens mit Grossbritannien genehmigt, das die Basis für die zukünftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen nach dem Brexit schaffen soll. Auch dieses Abkommen soll sofort relevant werden, wenn es zum ungeordneten Brexit kommt.

Bereits unterzeichnet haben die beiden Länder ein Abkommen zum Luftverkehr. Dieses soll gewährleisten, dass die bestehenden Regelungen zum Luftverkehr nach dem Brexit lückenlos beibehalten werden. Zwischen der Schweiz und Grossbritannien gibt es täglich rund 150 Flüge. Ohne gegenseitige Sicherung der Verkehrsrechte könnten diese nicht mehr durchgeführt werden.

Verhandlungen seit Mitte September

Der EU-Rat hatte am 18. September beschlossen, Verhandlungen der Efta-Staaten mit Grossbritannien «über Bürgerrechte und andere Fragen» vor einem allfälligen Brexit zu erlauben. Seither dürfen die Schweiz und Grossbritannien formell Verhandlungen führen, wie das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf Anfrage mitteilte.

Entsprechend trafen auch die anderen Efta-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen mit Grossbritannien eine Vereinbarung, um bei einem britischen EU-Austritt die Rechte ihrer Bürger im jeweils anderen Land zu sichern. Das teilte das norwegische Aussenministerium am Donnerstag mit.

Ausserdem habe man sich auf Regeln für das Auslaufen und Abschliessen von Prozessen wie Zollwesen, öffentliche Ausschreibungen, Zusammenarbeit bei Polizeiermittlungen, Informationsaustausch und Datensicherheit geeinigt. Unterzeichnet werde das Abkommen aber erst, wenn Grossbritannien tatsächlich aus der EU ausgetreten sei, hiess es.

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