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Neuer Anlauf für ein Tabakproduktegesetz ohne Werbeverbote

Keine Zigaretten mehr für unter 18-Jährige, keine E-Zigaretten mehr im Rauchverbot und keine neuen Werbeverbote: Der Bundesrat nimmt einen zweiten Anlauf für ein neues Tabakproduktegesetz und hat die Botschaft den Räten zugestellt.

Agentur
sda
30.11.18 - 14:36 Uhr
Politik
Neuer Anlauf für ein Tabakproduktegesetz: Wo ein Rauchverbot gilt, will der Bundesrat auch E-Zigaretten verbieten. (Themenbild)
Neuer Anlauf für ein Tabakproduktegesetz: Wo ein Rauchverbot gilt, will der Bundesrat auch E-Zigaretten verbieten. (Themenbild)
KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Der erste Anlauf mit Werbeverboten scheiterte 2016 mit der Rückweisung im Parlament. Grund waren geplante Beschränkungen für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring. Bürgerliche warnten vor einem «Angriff auf die freie Marktwirtschaft» und vor einer «Bevormundung von Erwachsenen».

WHO-Abkommen nicht erfüllt

Gewisse Werbebeschränkungen gab der Bundesrat beim neuen Anlauf zwar noch in die Vernehmlassung, strich sie danach aber, wie es in der am Freitag verabschiedeten Botschaft heisst. Die Werbebeschränkungen entsprächen nun dem geltenden Recht. Der Bundesrat handelte mit Rücksicht auf die SVP und die FDP sowie Wirtschaftsorganisationen.

Die Schweiz kann wegen der fehlenden Einschränkungen von Werbung und Sponsoring das Rahmenabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakkonsums nicht ratifizieren. Damit bleibt sie eine Ausnahme - 181 Länder haben das Abkommen ratifiziert. Die Ratifizierung bleibt indes ein Ziel des Bundesrates.

Zunächst hatte der Bundesrat vorgesehen, dass im Internet und in den Gratiszeitungen keine Tabakprodukte beworben dürfen. Ein Werbeverbot wäre auch in Verkaufsstellen an gewissen Orten vorgesehen gewesen, etwa in den Kiosken zwischen Süssigkeiten.

Heute gilt ein Werbeverbot für Tabak in Radio und Fernsehen. Untersagt ist auch Tabakwerbung, die sich explizit an Minderjährige richtet. Die Kantone können gemäss Gesetzesentwurf strengere Werbeverbote erlassen.

Keine E-Zigaretten im Rauchverbot

E-Zigaretten, ob nikotinfrei oder nikotinhaltig, will der Bundesrat dem Tabakproduktegesetz unterstellen; nikotinfreie auf Wunsch der SP, Gesundheitsorganisationen und 20 Kantonen. Der Bundesrat soll die Kompetenz haben, neue mit Raucherwaren oder Zigaretten vergleichbare Produkte ebenfalls dem Gesetz zu unterstellen.

Bei den E-Zigaretten werden technische Restriktionen bezüglich des maximalen Nikotingehalts in der Flüssigkeit sowie der Höchstmenge der Flüssigkeit aus dem europäischen Recht übernommen. Auf Wunsch der Wirtschaft dürfen diese Produkte Zutaten enthalten, die die Inhalation erleichtern.

E-Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen, deren Dampf inhaliert wird, unterstehen ebenfalls dem gesetzlichen Schutz vor Passivrauchen. Wo blauer Dunst verboten ist, dürfen auch sie nicht benutzt werden dürfen. Ihre Verpackungen müssen zudem ebenso wie jene von Zigaretten mit Warnhinweisen versehen sein.

Legalisiert werden auch Snus und Kautabak. Snus sei toxisch, schreibt der Bundesrat dazu. Es könne zu Krebs im Verdauungstrakt führen, und es erhöhe die Sterblichkeit bei Herzkreislauf-Erkrankungen. Als Ausstiegshilfe für Raucherinnen und Raucher sei Snus nicht geeignet.

Der Handel mit Snus, Snuff und Mundtabak ist in der Schweiz seit 1995 verboten. Auch wenn der Bundesrat nun auf Wunsch des Parlaments eine Liberalisierung plant, will er doch die Höchstmengen an toxischen Stoffen aus den schwedischen Gesetzen übernehmen - im skandinavischen Land ist das Produkt verbreitet.

Zigaretten nur ab 18

Zigaretten sollen mit dem neuen Gesetz landesweit nur noch Volljährige kaufen dürfen. Heute liegt die Altersgrenze je nach Kanton bei 16 oder 18 Jahren. In drei Kantonen gibt es gar keine Altersgrenze, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt.

E-Zigaretten dürfen schon heute nicht an Minderjährige verkauft werden. Darauf hat sich die Branche im Herbst in einem Codex geeinigt, der am 1. Oktober in Kraft trat. Auch auf Werbung, die sich an Minderjährige richtet, wollen die Unterzeichner der Vereinbarung verzichten.

Das Tabakproduktegesetz liefert zudem Grundlagen für Testkäufe durch Minderjährige. Die Behörden der Kantone erhalten damit die Möglichkeit, zu überprüfen, ob die Läden und Kioske sich an die Altersgrenze für den Verkauf von Raucherwaren halten.

In der Schweiz rauchen laut BAG über 2 Millionen Menschen oder rund ein Viertel der Bevölkerung. Rund 9500 Personen sterben jedes Jahr vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums - das entspricht 15 Prozent aller Todesfälle im Land. Todesursachen sind bei diesen Menschen Atemwegserkrankungen, Krebs oder Herzkreislauf-Erkrankungen.

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