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Bundesrat für Unesco-Abkommen zum Schutz von Unterwasser-Kulturerbe

Der Bundesrat möchte, dass die Schweiz ein Unesco-Abkommen für den Schutz des Kulturerbes unter Wasser ratifiziert. Am Freitag hat er dem Parlament die Botschaft dazu zugestellt.

Agentur
sda
30.11.18 - 11:30 Uhr
Politik
Ein Unesco-Abkommen soll Pfahlbauten in der Schweiz schützen - ebenso wie Unterwasser-Kulturgüter weltweit. So möchte es der Bundesrat. Im Bild Forschungsarbeiten an einer Siedlung im Kanton Zürich. (Archivbild)
Ein Unesco-Abkommen soll Pfahlbauten in der Schweiz schützen - ebenso wie Unterwasser-Kulturgüter weltweit. So möchte es der Bundesrat. Im Bild Forschungsarbeiten an einer Siedlung im Kanton Zürich. (Archivbild)
KEYSTONE/BAK / Amt fuer Staedtebau

Es geht um das Übereinkommen der Unesco von 2001 zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes, das auf alle Gewässer anwendbar ist und seit 2009 in Kraft ist. Beigetreten sind bisher 60 Staaten, darunter Belgien, Frankreich, Italien, Portugal und Spanien.

Auf hoher See schafft das Abkommen zum ersten Mal völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Umgang mit Kulturerbe unter Wasser, wie es in der Botschaft ans Parlament heisst. Das Unesco-Abkommen soll die Plünderung und Ausbeutung von Kulturschätzen unter Wasser verhindern. Sind diese bedroht, wäre Einschreiten erlaubt.

In der Schweiz beträfe es namentlich die Pfahlbauersiedlungen, die seit 2011 zum Unesco-Weltkulturerbe gehören. Schweizer Seen, Flüsse, Quellen und Moore bergen laut der Botschaft aber auch noch andere Schätze, etwa Siedlungen aus verschiedenen Zeitaltern, Heiligtümer, Hafenanlagen, Brücken oder Boote und Schiffe.

Zudem dürften unter Schweizer Flagge fahrende Hochseeschiffe das Kulturerbe nicht beeinträchtigen, und die Besatzungen müssten allfällige Funde melden. Im Inland müsste die Schweiz den Handel mit Objekten verhindern, für deren Behändigung das Abkommen verletzt worden ist. In den Weltmeeren werden über 3 Millionen Fundstellen vermutet.

Damit das Unesco-Abkommen umgesetzt werden kann, müssen das Kulturgütertransfergesetz und das Seeschifffahrtsgesetz angepasst werden, wie der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament schreibt.

In der Vernehmlassung sei das Abkommen grossmehrheitlich begrüsst worden, schreibt das Bak. Das gilt auch für das zweite Abkommen, das der Bundesrat ratifizieren will. Es ist das Rahmenabkommen des Europarates von 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft, die Konvention von Faro.

Der Vertrag beschreibt «konkrete Wege, wie Kulturerbe für alle Bevölkerungskreise genutzt werden kann», wie es in der Mitteilung des Bundesamtes für Kultur vom Freitag heisst. Wer es unterzeichnet, bekräftigt seinen Willen, das Potenzial des Kulturerbes zu aktivieren und neue Zugänge dazu zu schaffen.

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