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Neue Aufgabe für Stefan Kölliker

Stefan Kölliker, Vorsteher des Bildungsdepartements des Kantons St.Gallen, ist neuer Vizepräsident der Schweizerischen Hochschulkonferenz.

Linth-Zeitung
15.11.18 - 17:37 Uhr
Politik
Stefan Kölliker, Vorsteher des St. Galler Bildungsdepartements, wird Vizepräsident der Schweizerischen Hochschulkonferenz.
Stefan Kölliker, Vorsteher des St. Galler Bildungsdepartements, wird Vizepräsident der Schweizerischen Hochschulkonferenz.
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Am 15. November 2018 hat die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ihre Plenarversammlung abgehalten. Die Konferenz wählte Regierungspräsident Stefan Kölliker, Vorsteher des Bildungsdepartementes des Kantons St.Gallen, zum neuen Vizepräsidenten für eine Amtsdauer von zwei Jahren, wie die Staatskanzlei St. Gallen mitteilt. Die SHK ist das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz.    

Stefan Kölliker ersetzt Altregierungsrat Bernhard Pulver aus der Regierung des Kantons Bern als Vizepräsident der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK). Sie ist das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz. Das Präsidium der Schweizerischen Hochschulkonferenz besteht aus drei Personen. Aktueller Präsident ist Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Neben Stefan Kölliker amtet auch Staatsrätin Cesla Amarelle, Vorsteherin des Bildungs-, Jugend- und Kulturdepartementes des Kantons Waadt, als Vizepräsidentin. Das Vizepräsidium vertritt die Hochschulträgerkantone und wirkt an der Vorbereitung und der Leitung der Hochschulkonferenz mit.    

Schweizerische Hochschulkonferenz setzt Bildungsartikel um    

Die SHK setzt den Auftrag von Artikel 63a der Bundesverfassung um. Der Artikel besagt, dass Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich sorgen. Rechtliche Grundlagen sind das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG), das interkantonale Hochschulkonkordat sowie die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV-HS). Diese Erlasse sind seit 1. Januar 2015 in Kraft.

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