Behörden sollen systematisch mit der AHV-Nummer arbeiten dürfen
Behörden sollen die AHV-Nummer künftig generell zur Identifikation von Personen verwenden dürfen. Das soll die Verwaltungsarbeit effizienter und günstiger machen. Probleme mit dem Datenschutz sieht der Bundesrat nicht.
Behörden sollen die AHV-Nummer künftig generell zur Identifikation von Personen verwenden dürfen. Das soll die Verwaltungsarbeit effizienter und günstiger machen. Probleme mit dem Datenschutz sieht der Bundesrat nicht.
Er hat am Mittwoch eine Änderung des AHV-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Diese würde es den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden generell erlauben, die AHV-Nummer im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu verwenden. Institutionen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, sollen hingegen weiterhin eine Ermächtigung in einem speziellen Gesetz benötigen.
Der Bundesrat verspricht sich davon eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeit. Die systematische Verwendung der AHV-Nummer erlaube eine automatische, rasche und genaue Aktualisierung der Personenattribute bei Personenstandsänderungen, schreibt er in einer Mitteilung. Zudem werde bei der Bearbeitung von Datensätzen der Verwaltungsaufwand gesenkt. Auch die Verwechslungsgefahr soll kleiner werden.
Datenbanken verknüpfen
Der Datenschutz bleibt laut Bundesrat gesichert. Das Missbrauchsrisiko steige nicht, schreibt er. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Zugang zu den Datenbanken optimal gesichert werden muss. Wichtige Abläufe innerhalb der Informatiksysteme müssten aufgezeichnet und ausgewertet werden.
Der Bundesrat ist auch überzeugt, dass Daten aus unterschiedlichen Datenbanken wegen der Änderung nicht häufiger miteinander verknüpft werden als bisher. Der Einsatz der AHV-Nummer erhöhe die Machbarkeit einer Verknüpfung nicht merklich, schreibt er. Der Anreiz, Datenbanken illegal miteinander zu verknüpfen, werde nicht grösser.
Skepsis im Parlament
Der Widerstand gegen die Vorschläge ist trotzdem programmiert. Als der Bundesrat vor einigen Jahren vorschlug, die AHV-Nummer für das Grundbuch zu verwenden, war die Skepsis in den Räten enorm. Bedenken gibt es vor allem wegen der dadurch möglichen Verknüpfung von Datenbanken.
Bald könne man auf einen Knopfdruck von Vorstrafen bis hin zu den Steuerdaten alles über eine Person erfahren, hiess es. National- und Ständerat lenkten Ende letzten Jahres nur darum ein, weil sie keine bessere Lösung präsentieren konnten.
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