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Kanton stoppt Ausbau von Schänner Käserei

Der Umweltverband WWF bekommt recht: Der Kanton hebt einen Teilzonenplan der Gemeinde Schänis auf, der eine Erweiterung der Käserei Warthausen hätte ermöglichen sollen. Nun prüft der Betrieb einen Plan B.

06.11.18 - 04:35 Uhr
Politik
Veraltet: Die Käserei Warthausen bei Schänis muss ihren Mastschweinen nach dem neuen Tierschutzgesetz mehr Platz geben.
Veraltet: Die Käserei Warthausen bei Schänis muss ihren Mastschweinen nach dem neuen Tierschutzgesetz mehr Platz geben.
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Die Käserei Warthausen bei Schänis hat dicke Post aus St. Gallen erhalten. Wie kürzlich bekannt geworden ist, hebt das kantonale Baudepartement den Teilzonenplan der Gemeinde auf, der eine umfassende Erneuerung des veralteten Betriebs hätte ermöglichen sollen. Vorgesehen waren ein grösserer Stall für die Mastschweine, ein neuer Jauchesilo und ein grösseres Käselager. Doch daraus wird nun nichts.

Durch seinen Entscheid gibt das Baudepartement dem Umweltverband WWF recht. Dieser wehrte sich mit einem Rekurs gegen die Zonenplanänderung, welche die Gemeinde im Dezember beschlossen hatte. Der Stein des Anstosses: Die Gemeinde wollte auf dem Käsereigelände eine Intensivlandwirtschaftszone schaffen, um den Ausbau zu ermöglichen. Denn der Traditionsbetrieb liegt derzeit in einer gewöhnlichen Landwirtschaftszone. Zusätzliche Bauten dürfen dort nur Landwirtschaftsbetriebe erstellen, die einen grösseren Teil ihres Futters selber anbauen (siehe Infobox unten).

Kanton ging für WWF zu weit

Der WWF begründet seinen Rekurs damit, dass er am Beispiel der Schänner Käserei rechtliche Grundsatzfragen habe klären wollen. Für den Umweltverband ging der Kanton bei Intensivlandwirtschaftszonen bisher zu weit. Zu oft habe er solche Zonen genehmigt, nur um die Bedürfnisse einzelner Betriebe zu erfüllen, sagt der regionale Geschäftsführer Lukas Indermaur.

In Warthausen hält der WWF eine Intensivlandwirtschaftszone für die Käserei und Schweinemästerei gleich aus drei Gründen für rechtswidrig. Erstens seien solche Zonen nur für Landwirtschaftsbetriebe vorgesehen, deren Produktion direkt vom landwirtschaftlichen Boden abhänge, sagt Indermaur: «Verarbeitungsbetriebe wie Käsereien gehören in eine Gewerbezone – im Prinzip auch Mastställe ohne eigene Anbaufläche.» Zweitens liege der Betrieb nach dem kantonalen Richtplan in einem Freihalteraum, in dem zusätzliche Bauten untersagt seien. Drittens kollidiere eine Intensivlandwirtschaftzone in Warthausen mit einem Grundwasserschutzgebiet. Das Baudepartement ist der Argumentation des WWF fast vollumfänglich gefolgt.

«Unser Ziel ist es, eine weitere Zersiedelung der Landschaft zu verhindern.» LUKAS INDERMAUR

Nicht eingegangen ist das Departement auf eine grundsätzliche Forderung des Umweltverbands. Dieser verlangte in seinem Rekurs, dass pro Gemeinde nur eine Zone für Intensivtierhaltungen ausgeschieden werden dürfe. Indermaur bedauert, dass diese Frage ungeklärt bleibt. «Unser Ziel ist es, eine weitere Zersiedelung der Landschaft zu verhindern und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für die Gemeinden zu schaffen», betont er.

Ein Drittel weniger Schweine

Gleich in zweifacher Hinsicht ärgerlich ist der Entscheid für die Käserfamilie Landolt. Zum einen muss sie nun weiterhin auf ein Drittel ihrer ursprünglich 600 Mastschweine verzichten – dies, nachdem sie im September den Tierbestand in ihren alten Stallungen wegen des neuen Tierschutzgesetzes reduzieren musste. Zum anderen sind laut Verwaltungsrat Marcel Landolt junior, der sich als Anwalt um die rechtlichen Belange in dem Familienbetrieb kümmert, bereits «einige Zehntausend Franken» in die Planung der neuen Bauten geflossen.

Dabei stützte sich die Käserfamilie auf eine Vorprüfung des kantonalen Amts für Raumentwicklung und Geoinformation, das den Teilzonenplan mit Auflagen gutgeheissen hatte. So hätten Landolts nicht mehr als die ursprünglichen 600 Schweine halten dürfen, und zudem hätten sie Sicherheitsmassnahmen ergreifen müssen, um das Grundwasser besser zu schützen. Amtsleiter Ueli Strauss sprach gegenüber dieser Zeitung allerdings schon damals von einem «rechtlichen Grenzbereich», in dem man sich befinde.

Rechtsstreit scheint entschieden

Wie Marcel Landolt junior erklärt, will seine Familie den Rekursentscheid des Baudepartements «eher nicht» beim Verwaltungsgericht anfechten. «Wir arbeiten bereits an einem Plan B», sagt er. Ein Architekt kläre nun ab, ob sich ein Neubau so planen lasse, dass der Schweinebestand auch ohne zusätzliche Fläche wieder erhöht werden könne. «Ein grösseres Käselager ist nun aber definitiv vom Tisch, was für die langfristige Entwicklung unseres Betriebs bedauerlich ist», sagt Landolt.

Noch nicht diskutiert hat den Rekursentscheid der Schänner Gemeinderat. Gemeindepräsident Herbert Küng geht jedoch davon aus, dass die Gemeinde den Entscheid nicht ans Verwaltungsgericht weiterziehen wird.
 

Zonen für intensive Landwirtschaft

Das Gesetz gibt für Mastbetriebe eine Höchstzahl von Tieren gemessen an der Anbaufläche vor. Landwirtschaftsbetriebe, die darüber hinausgehen, dürfen nur in Intensivlandwirtschaftszonen angesiedelt werden. Für diese gelten ähnliche Regeln wie für Industrie- und Gewerbezonen: Sie müssen in Siedlungsnähe liegen, gut erschlossen sein und dürfen nicht mit dem Natur- und Heimatschutz kollidieren. Die Kantone setzen diese Vorgaben des Bundes allerdings nicht einheitlich um. Noch fehlt eine klare Rechtssprechung.

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