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Spital Oberengadin: Beschwerden gegen Statuten liegen auf Eis

Der Streit um die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin wird womöglich ohne Gerichtsurteil beigelegt. Die Beschwerden sind derzeit sistiert, weil der Stiftungsrat die umstrittenen Statuten prüft.

Südostschweiz
05.11.18 - 19:23 Uhr
Politik
Samedan Spital Spitäler
Im Streit um die Statuten der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin geht es vorwärts.
ARCHIVBILD

In die Umwandlung des Kreisspitals Oberengadin in die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin ist Bewegung gekommen. Das hängige Beschwerdeverfahren ist laut einer Mitteilung der Gemeinde St. Moritz bis zum 31. Januar 2019 sistiert. Grund für die Sistierung sind Anpassungen an den Statuten der Stiftung – die der Grund für die Beschwerden sind –, die der Stiftungsrat derzeit prüft. Sollten diese Anpassung den Anliegen der Beschwerdeführer Rechnung tragen, wäre ein Gerichtsentscheid nicht mehr nötig, schreibt die Gemeinde St. Moritz. Sämtliche involvierten Parteien hätten darum der Sistierung der Beschwerdeverfahren bis Ende Januar zugestimmt.

Beschwerden eingereicht hatten im Januar dieses Jahres eine Privatperson und die Gemeinde St. Moritz. Dies, weil die Statuten der Stiftung nach der Volksabstimmung in einem Sinne geändert worden seien, die dem Volkswillen widersprechen, heisst es in der Mitteilung weiter.

Geändert wurden unter anderem die Bestimmungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Stiftungsrates und des Verwaltungsrates. Neu sind die Gemeinden bei der Auswahl ihrer Delegierten nicht mehr frei, sondern müssen ein Mitglied des Gemeindevorstandes in den Stiftungsrat entsenden. Weiter können Personen mit Bezug zum Gesundheitswesen im Kanton Graubünden im Stiftungs- oder Verwaltungsrat nicht Einsitz nehmen.

Dies schrieb die Zeitung Südostschweiz im Januar über die Gründe für die Beschwerden. Die Gemeinde St. Moritz hatte vor dem Einreichen der Beschwerde deren Erfolgsaussichten juristisch prüfen lassen und diese wurden für realistisch befunden. Wie es derzeit aussieht, könnte sich dieser Befund als richtig herausstellen. (ofi)

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