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Pontresina lehnt Entlassungsgesuch ab und hofft auf Beschwerde

Pontresina hat einen richtungsweisenden Entscheid im Umgang mit langjährigen Erstwohnungen gefällt, die den Status von altrechtlichen Wohnungen erhalten können. Sie hat ein entsprechendes Gesuch abgelehnt und hofft im Hinblick auf ähnlich gelagerte Fälle auf eine Beschwerde und einen Gerichtsentscheid.

Südostschweiz
05.11.18 - 11:00 Uhr
Politik

Unter bestimmten Voraussetzungen können Wonungsbesitzer in Pontresina ihre Erstwohnung aus der Erstwohnungspflicht entlassen lassen. Damit würde eine solche Wohnung den so genannten altrechtlichen Wohnungen gleichgestellt und könnte auch als Zweitwohnung genutzt werden. Die Gemeinde Pontresina hat nun in zwei Fällen, in denen entsprechende Gesuche gestellt wurden, Entscheide gefällt. Einmal wurde einem Gesuch laut Mitteilung stattgegeben, das andere wurde abgelehnt.

Beim abgelehnten Fall begründet die Gemeinde ihre Haltung damit, dass die Ehefrau des Gesuchstellers zwar in Pontresina angemeldet und ihre Schrift dort hinterlegt sei, sie ihren Lebensmittelpunkt als Wochenaufenthalterin aber in ihrer Herkunftsgemeinde habe. Nach umfangreichen juristischen Abklärungen, sei man zum Schluss gekommen, dass der Status der Erstwohungsnutzung nicht gegeben sei. Der Gesuchsteller könne eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen, was die Gemeinde begrüssen würde, schreibt sie weiter: «Weil vergleichbare Sachverhalte auch für eine Reihe weiterer Erstwohnungen vorliegen, würde der Gemeindevorstand eine richterliche Beurteilung seines Entscheides begrüssen.»

Beim stattgegebenen Gesuch ist laut Gemeindemitteilung der Nachweis gegeben, dass eine einheimische Familie ein Einfamilienhaus seit 1984 ununterbrochen nutzt. Sie entlässt die Gesuchsteller darum aus der Erstwohnungspflicht. (ofi)

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