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Uno: Frankreichs Burka-Verbot verstösst gegen Menschenrechte

Der Uno-Menschenrechtsausschuss in Genf hat am Dienstag Frankreich wegen des Burka-Verbots Verstösse gegen die Menschenrechte vorgeworfen.

Agentur
sda
23.10.18 - 12:10 Uhr
Politik
Frankreich hatte 2010 als erstes europäisches Land das Tragen von Vollschleiern verboten. (Archivbild)
Frankreich hatte 2010 als erstes europäisches Land das Tragen von Vollschleiern verboten. (Archivbild)
KEYSTONE/EPA/IAN LANGSDON

Der Uno-Menschenrechtsausschuss erklärte, er sei nicht überzeugt von den Angaben der Regierung in Paris, dass das Verbot des Gesichtsschleiers nötig und angemessen sei, um die Sicherheit und das friedliche Zusammenleben zu gewährleisten.

Der Ausschuss räumte Frankreich 180 Tage ein, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Der Menschenrechtsausschuss setzt sich aus unabhängigen Experten zusammen. Seine Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, aber Frankreich hat sich in einem Abkommen verpflichtet, sich «in gutem Glauben» daran zu halten.

Der Ausschuss reagierte auf die Beschwerden von zwei Frauen, die 2012 auf Grundlage des Gesetzes wegen Tragens der Burka verurteilt worden waren. Das Gesetz habe ihre Rechte verletzt, ihre religiöse Haltung zum Ausdruck zu bringen, und könnte dazu führen, dass sie nicht mehr in die Öffentlichkeit gingen, erklärte der Uno-Ausschuss. Zugleich machte der Ausschussvorsitzende Yuval Shany deutlich, dass er und weitere Mitglieder des Gremiums den Ganzkörperschleier als eine Form der Unterdrückung betrachteten.

Frankreich hatte 2010 als erstes europäisches Land das Tragen von Vollschleiern verboten. Die damalige Regierung unter Präsident Nicolas Sarkozy hatte das Verbot damit begründet, dass Burkas der weltlichen Ordnung Frankreichs widersprächen und Frauen erniedrigten. Zudem verhinderten die Ganzkörperschleier die Identifizierung ihrer Träger und stellten damit ein Sicherheitsrisiko dar.

Seither haben andere Länder wie Österreich oder Dänemark nachgezogen. In der Schweiz ist das Tragen von Burkas in den Kantonen Tessin und St. Gallen verboten.

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