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Vevey muss Suspendierung von zwei Exekutivmitglieder prüfen

Die Waadtländer Stadt Vevey muss die Suspendierung zweier ihrer Gemeinderäte prüfen. Das Kommunalparlament hat am Donnerstagabend ein entsprechendes Postulat von SVP, FDP und SP mit einer knappen Mehrheit überwiesen.

Agentur
sda
12.10.18 - 00:17 Uhr
Politik
Im Kreuzfeuer der Kritik: der Gemeinderat von Vevey, insbesondere die beiden Mitglieder Michel Agnant und Jérôme Christen (Zweiter und Erster von Rechts).
Im Kreuzfeuer der Kritik: der Gemeinderat von Vevey, insbesondere die beiden Mitglieder Michel Agnant und Jérôme Christen (Zweiter und Erster von Rechts).
KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Den beiden Exekutivmitglieder Michel Agnant und Jérôme Christen von der Vereinigung «Freies Vevey» sollen sich der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht haben. Sie werden strafrechtlich verfolgt. Bereits von seinem Amt in der Stadtregierung suspendiert wurde Lionel Girardin von der SP. Ihm werden Interessenkonflikte zur Last gelegt. Unterdessen ersetzt ihn Michel Renaud.

Die Parlamentsmehrheit sprach sich am Abend für eine Gleichbehandlung aus. Dasselbe Prinzip dass für Giardini gelte, müsse auch auf die beiden Regierungskollegen angewendet werden, forderte etwa Bastien Schobinger (SVP). Ohne eine Suspendierung werde es unmöglich sein, seriös weiterzuarbeiten, sagte Isabel Jerbia (SP).

Bürgerdemo

Vor der Sitzung des Gemeindeparlaments forderten erzürnte Bürgerinnen und Bürger, die Stadtregierung solle sich mit aller Kraft an die Arbeit machen oder noch vor Ende Jahr in corpore zurücktreten. So solle sie mit Neuwahlen den Weg für einen Neubeginn bahnen.

Die Krise in der Stadtregierung von Vevey schwelt seit gut einem Jahr. Noch bevor die Affäre Girardin aufflog, scheiterte im Dezember 2017 ein Mediationsprozess wegen der Spannungen in der Stadtregierung.

Die Situation spitzte sich zu, als herauskam, dass Girardin als Präsident der Wohnungsstiftung Apollo ihm Nahestehenden Aufträge zugeschanzt hatte. Auch soll er bei der Stiftung über seine eigene Firma bezahlten Arbeiten nachgegangen sei, was bei öffentlich finanzierten Stiftungen verboten ist.

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