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Neuem Wanderwegstück steht nichts mehr im Weg

Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hat die Beschwerde von Pro Natura, WWF und BirdLife gegen das geplante Wanderwegstück in der Ruinaulta vollumfänglich abgewiesen.

Südostschweiz
10.10.18 - 09:13 Uhr
Politik
Luftbild vom Gebiet Flims mit der Rheinschlucht im Vordergrund.
Luftbild vom Gebiet Flims mit der Rheinschlucht im Vordergrund.
ARCHIV/MARCO HARTMANN

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Trin hatten an der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2016 die Erstellung eines knapp drei Kilometer langen und rund ein Meter breiten mit Naturbelag ausgebauten Wanderwegs entlang der Bahnlinie zwischen der Bahnstation Trin und der Isla Bella-Brücke beschlossen. Mit diesem Wanderweg kann das letzte fehlende Teilstück für einen durchgehenden Wanderweg zwischen Ilanz und Reichenau realisiert werden.

Nicht alle damit einverstanden

Während sich namhafte Umweltorganisationen ausdrücklich für das Wanderwegprojekt ausgesprochen hätten, erhoben Pro Natura, WWF und BirdLife dagegen Beschwerde, wie die Gemeinde Trin und der Verein Rheinschlucht/Ruinaulta in einer gemeinsamen Medienmitteilung schreiben. Nachdem die Regierung die Beschwerde bereits im Jahr 2017 abgewiesen hatte, hat nun auch das Verwaltungsgericht diesen Entscheid bestätigt.

Unbegründete Einwände

Das Verwaltungsgericht stellte in seinem Urteil insbesondere fest, dass der geplante Wanderweg nicht durch geschützte Lebensräume führe und Wanderer keine zusätzliche Störung im Gebiet darstellen würden. Die Befürchtungen der drei Organisationen, dass Fussgänger die im Frühling auf der anderen Rheinuferseite brütenden Zugvögel, die Flussuferläufer, oder die angrenzende Auenlandschaft gefährden würden, erachtete das Verwaltungsgericht, wie bereits zuvor die Regierung, als unbegründet. Der Wanderweg würde entlang der Bahngeleise führen, wo heute bereits ein Trampelpfad bestehe. Angesichts des regen Zugverkehrs sowie Kanu- und Rafting-Betriebs würden die Lärmimmissionen von Wanderern nicht ins Gewicht fallen.

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