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E-Voting für stimmberechtigte Auslandschweizer des Kantons Waadt

Die im Ausland ansässigen Stimmberechtigten des Kantons Waadt können ab November bei eidgenössischen Urnengängen ihre Stimme per Mausklick abgeben. Der Bundesrat hat dem Kanton am Freitag die Bewilligung dafür erteilt.

Agentur
sda
28.09.18 - 11:36 Uhr
Politik
Während eines Jahres können im Ausland ansässige Waadtländer Stimmberechtigte per Mausklick über eidgenössische Vorlagen abstimmen. Der Bundesrat hat den E-Voting-Versuch bewilligt. (Archivbild)
Während eines Jahres können im Ausland ansässige Waadtländer Stimmberechtigte per Mausklick über eidgenössische Vorlagen abstimmen. Der Bundesrat hat den E-Voting-Versuch bewilligt. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Diese gilt ab dem Urnengang vom 25. September für alle Volksabstimmungen bis zum 24. November 2019, wie die Bundeskanzlei (BK) mitteilte. Die Behörde will vor jedem Urnengang prüfen, ob die Bedingungen für die elektronische Stimmabgabe erfüllt sind.

Der Kanton Waadt arbeitet gemäss der Mitteilung mit dem System des Kantons Genf, mit welchem aktuell auch die Kantone Bern, Luzern, Basel-Stadt, St.Gallen und Aargau zusammenarbeiten.

Offen für 213'000 Stimmende

Insgesamt werden bei der eidgenössischen Abstimmung im Spätherbst über die Selbstbestimmungsinitiative, die Hornkuhinitiative und das Referendum gegen die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten rund 213'000 Stimmberechtigte elektronisch abstimmen können.

Darunter befinden sich 113«000 in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte in den Kantonen Freiburg, Basel-Stadt, St. Gallen, Neuenburg und Genf sowie rund 100»000 Auslandschweizer der Kantone Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, St.Gallen, Aargau, Thurgau, Waadt, Neuenburg und Genf.

Kein Übungsabbruch

Der Nationalrat sprach sich in der Herbstsession gegen den Stopp der Entwicklung des E-Votings aus. Initianten aus den Reihen der SVP und der Grünen warnten vergeblich vor den Risiken. Weitere Debatten über das E-Voting werden aber folgen.

Der Bundesrat hatte im Juni beschlossen, in der zweiten Jahreshälfte eine Vernehmlassung zu eröffnen. Er will das E-Voting in der Schweiz generell ermöglichen, als dritten ordentlichen Stimmkanal. Die Kantone sollen aber nicht dazu verpflichtet werden, die elektronische Stimmabgabe anzubieten.

Auslandschweizer wollen mehr

Der 140-köpfige Auslandschweizerrat (ASR) lancierte kürzlich eine Petition, die eine E-Voting-Teilnahme aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bis 2021 fordert. Angestrebt werden 10'000 Unterschriften, die am 30. November bei der Bundeskanzlei eingereicht werden sollen.

Anlass für die Bittschrift sind «kritische Stimmen gegen E-Voting», wie die ASO schreibt.

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