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Lockerung könnte Waffenexporte nach Pakistan erleichtern

In der Debatte um die geplante Lockerung für Waffenexporte versucht der Bundesrat, die Wogen zu glätten. Er versichert, Ausfuhren würden auch in Zukunft restriktiv bewilligt.

Agentur
sda
24.09.18 - 12:32 Uhr
Politik
Der Bundesrat rechtfertigt seine Pläne, die Kriterien für Waffenexporte zu lockern. (Symbolbild)
Der Bundesrat rechtfertigt seine Pläne, die Kriterien für Waffenexporte zu lockern. (Symbolbild)
KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Neu sollen Exporte in Bürgerkriegsländer bewilligt werden können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial in diesem Konflikt eingesetzt wird. Das hatte der Bundesrat im Sommer angekündigt - und dafür viel Kritik geerntet.

Am Mittwoch wird der Nationalrat eine dringliche Debatte zum Thema führen. Sämtliche Bundeshausfraktionen verlangten Auskunft. Ihre Fragen hat der Bundesrat nun schriftlich beantwortet - unter anderem die Frage, in welche Länder Exporte neu möglich wären.

Thailand und Pakistan

Da Gesuche unter Berücksichtigung der Umstände im konkreten Einzelfall beurteilt würden, liessen sich keine allgemeingültigen Aussagen machen, schreibt der Bundesrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort. Zu prüfen wären aber beispielsweise Thailand, Pakistan und weitere asiatische oder südamerikanische Länder.

Mit Blick auf die Ausfuhr von Kriegsmaterial in den Nahen und Mittleren Osten verfolge die Schweiz eine restriktive Praxis, daran werde sich nichts ändern. Für viele Staaten bestünden Rüstungsembargos, beispielsweise für Jemen oder Syrien. Ausfuhren in solche Länder blieben ausgeschlossen.

Zur Türkei äussert sich der Bundesrat nicht. Zu Saudi-Arabien hält er fest, das Land sei nicht in einen internationalen oder internen Konflikt verwickelt. Damit habe die geplante Revision keinen Einfluss auf die Bewilligungspraxis für Exporte in dieses Land.

Geschütze für Schiffe

Zur Frage, welche Art von Kriegsmaterial in Bürgerkriegsländer exportiert werden könnte, schreibt der Bundesrat, das hänge vom Konflikt ab. Vorstellbar sei die Bewilligung von Kriegsmaterial, bei dem aufgrund seiner Beschaffenheit kein Grund zur Annahme bestehe, dass es in einem bestimmten internen Konflikt eingesetzt werde.

Je nach Konflikt wären das zum Beispiel Feuerleitsysteme für Waffensysteme, Geschütze für Schiffe, Baugruppen für Kampfflugzeuge für den Luftpolizeidienst oder Fliegerabwehrsysteme. Für Feuerwaffen wie Sturmgewehre oder Handgranaten dagegen dürfte eine Bewilligung weiterhin ausgeschlossen sein.

Für die Rüstungsindustrie

Die geplante Änderung hält der Bundesrat nach wie vor für richtig und notwendig. Eine einheimische Rüstungsindustrie stärke die nationale Sicherheit, schreibt er. Die Kriegsmaterialexporte der Schweiz hätten sich in den letzten Jahren rückläufig entwickelt. Die Industriebasis werde damit zunehmend geschwächt.

Inflationsbereinigt entsprechen die Kriegsmaterialausfuhren im Jahr 2017 laut dem Bundesrat ziemlich genau denjenigen von 1990. Die Wirtschaftsleistung der Schweiz sei im selben Zeitraum inflationsbereinigt aber etwa um den Faktor 1,5 gewachsen, gibt der Bundesrat zu bedenken.

Geringfügige Änderung

Der Bundesrat erinnert auch daran, dass die Ausschlusskriterien erst 2008 in die Kriegsmaterialverordnung eingeführt wurden. Das geschah damals vor der Abstimmung über eine Initiative der GSoA. 2014 wurde eine Bestimmung gelockert. Der Bundesrat stellt sich jedoch auf den Standpunkt, die Verordnung sei in den letzten zehn Jahren im Ergebnis verschärft worden.

Nach mehreren Jahren Erfahrung habe sich gezeigt, dass die Bestimmungen punktuell angepasst werden müssten, wenn das ebenfalls im Gesetz verankerte sicherheitspolitische Ziel nicht beeinträchtigt werden solle, schreibt der Bundesrat. Er spricht von einer «geringfügigen Verordnungsänderung». Diese stelle eine gewisse Korrektur in die Richtung der rechtlichen Situation vor 2008 dar.

Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass die Schweiz auch mit der neuen Regelung Ausfuhren strenger handhaben würde als es der Gemeinsame Standpunkt der EU oder der internationale Vertrag über den Waffenhandel vorgebe. Länder wie Deutschland oder Schweden hätten zwar dem Wortlaut nach strenger Kriterien, aber eine liberalere Ausfuhrpraxis. So würden etwa Güter für Israel, Pakistan, Thailand, die Philippinen oder die Türkei bewilligt.

Kein Beweis für Handgranaten beim IS

Der Bundesrat nimmt ferner Stellung zu Enthüllungen über Schweizer Waffen, die in Kriegen eingesetzt werden. Er verfüge über keine verlässlichen Informationen, dass sich Handgranaten aus der Schweiz tatsächlich im Besitz des IS befänden, schreibt er.

Seit dem Inkrafttreten des Kriegsmaterialgesetzes 1998 hätten die Behörden über 50'000 Ausfuhrgesuche bewilligt. In den 20 Jahren seien «ein paar wenige Einzelfälle» bekannt geworden, bei denen sich ein Land nicht an die Nichtwiederausfuhr-Erklärung gehalten habe.

Ob die Regeln tatsächlich gelockert werden, hängt vom Parlament ab. Als Erstrat wird der Nationalrat am Mittwoch über eine Motion der BDP-Fraktion befinden. Diese will dem Bundesrat die Entscheidkompetenz entziehen. Der Bundesrat will den Beschluss des Parlaments abzuwarten, bevor er über die Anpassung der Kriegsmaterialverordnung befindet.

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