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Gambischer Ex-Minister bleibt bis Ende Januar in Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft für den früheren gambischen Innenminister Ousman Sonko ist bis am 25. Januar 2019 verlängert worden. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde gegen die Verlängerung abgewiesen.

Agentur
sda
17.09.18 - 12:00 Uhr
Politik
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hat eine Beschwerde des gambischen Ex-Ministers Ousman Sonko gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft abgewiesen. (Archiv)
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hat eine Beschwerde des gambischen Ex-Ministers Ousman Sonko gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft abgewiesen. (Archiv)
KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hält in einem am Montag publizierten Beschluss fest, es bestehe nach wie vor ein dringender Tatverdacht gegen Sonko. Die Verdachtslage habe sich aufgrund neuer Untersuchungsergebnisse verdichtet.

Wie aus dem Entscheid des Bundesstrafgerichts hervor geht, wurden diverse Personen als Zeugen oder Auskunftspersonen befragt. Deren Aussagen bestätigten den Verdacht, dass Sonko in den unter dem damaligen Präsidenten Yahya Jammeh bestehenden staatlichen Unrechtsapparat verstrickt gewesen sei.

Die Bundesanwaltschaft hat im Rahmen ihrer Strafuntersuchung gegen Sonko auch Juan Méndez befragt, den Uno-Sonderberichterstatter für Folter. Wie das Bundesstrafgericht in seinen Erwägungen festhält, habe dieser ausgesagt, dass bei Personen, die aus Gründen der nationalen Sicherheit festgenommen würden, Folter und Misshandlungen weit verbreitet oder systematisch seien.

Sonko wird beschuldigt, als Generalinspektor der gambischen Polizei und als Innenminister zwischen 2006 und September 2016 für Folterhandlungen und Handlungen gegen die sexuelle Integrität durch ihm unterstellte Polizeikräfte, weiteres Personal oder diesen nahestehenden Gruppen wie die «Junglers» verantwortlich zu sein.

Seit Ende Januar 2017 ist Sonko in der Schweiz inhaftiert. Zunächst lebte er einige Monate unbehelligt als Asylsuchender in einem Durchgangszentrum im bernischen Lyss. Nach einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation Trial International wurde er festgenommen. (Beschluss BH.2018.5 vom 28.08.2018)

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