×

Bundesrat rechtfertigt geplante Lockerung für Waffenexporte

Der Bundesrat hält die geplante Lockerung für Waffenexporte nach wie vor für richtig und notwendig. Bevor er diese definitiv beschliesst, will er aber den Entscheid des Parlaments zu einer Motion abwarten.

Agentur
sda
17.09.18 - 11:51 Uhr
Politik
Der Bundesrat steht wegen eines Entscheids zu Kriegsmaterialexporten in der Kritik, namentlich der zuständige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Nun rechtfertigt die Regierung die geplante Lockerung. (Archiv)
Der Bundesrat steht wegen eines Entscheids zu Kriegsmaterialexporten in der Kritik, namentlich der zuständige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Nun rechtfertigt die Regierung die geplante Lockerung. (Archiv)
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Der Vorstoss der BDP-Fraktion will dem Bundesrat die Kompetenz entziehen, in eigener Regie über die Kriterien für Waffenexporte zu entscheiden. Die Bewilligungskriterien sollen aus der Kriegsmaterialverordnung gestrichen und ins Kriegsmaterialgesetz aufgenommen werden. Damit wäre das Parlament für Änderungen zuständig.

Der Nationalrat wird am 26. September über die Motion entscheiden, im Rahmen einer aktuellen Debatte über Waffenexporte. Sollte er den BDP-Vorstoss annehmen, muss noch der Ständerat darüber befinden. Der Bundesrat schreibt in seiner am Montag veröffentlichten Antwort, aus institutionellem Respekt sei er bereit, den Entscheid des Parlaments abzuwarten, bevor er über die Anpassung der Kriegsmaterialverordnung befinde.

Exporte in Bürgerkriegsländer

Im Juni hatte der Bundesrat angekündigt, die Bestimmung zu lockern. Neu sollen Exporte in Bürgerkriegsländer bewilligt werden können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial in diesem Konflikt eingesetzt wird. Kritiker befürchten, dass dies zum Beispiel Waffenexporte in die Türkei ermöglichen würde.

In der Antwort auf die Motion rechtfertigt der Bundesrat den umstrittenen Entscheid. Die in den Medien geäusserten Befürchtungen, Schweizer Kriegsmaterial würde in Zukunft in Bürgerkriegen eingesetzt, seien «unzutreffend», heisst es. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Restriktion erst 2008 eingeführt worden war.

«Geringfügige Anpassung»

Bereits unter den früheren Bewilligungskriterien habe der Bund aber keine Ausfuhrgesuche bewilligt, wenn er davon ausgegangen sei, dass Schweizer Kriegsmaterial in einem Konflikt eingesetzt werden könnte, schreibt der Bundesrat. Zudem würden solche Gesuche auch künftig nur ausnahmsweise bewilligt.

«Es geht folglich um eine geringfügige, einzelfallbezogene Anpassung im Vollzug», schreibt der Bundesrat. Er weist auch darauf hin, dass sein Grundsatzentscheid vom Juni auf eine Initiative des Parlaments zurückgegangen sei, namentlich der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates.

Zuständigkeit beim Bundesrat belassen

An den Zuständigkeiten für die Bewilligungskriterien möchte der Bundesrat nichts ändern. Er beantragt dem Parlament deshalb, die BDP-Motion abzulehnen, die vor dem Entscheid vom Juni eingereicht worden war.

Das Wesentliche sei im Gesetz geregelt, argumentiert der Bundesrat. Demnach könne der Transfer von Kriegsmaterial bewilligt werden, wenn dies dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widerspreche. Dem Bundesrat bleibe es überlassen, auf Verordnungsstufe den Vollzug zu regeln. Das erlaube im Bedarfsfall eine «zeitnahe Anpassung» der Kriterien.

Demokratische Legitimation erhöhen

Die BDP möchte, dass das Parlament über die Kriterien befinden kann. So könnte auch das Referendum ergriffen werden. Heute sei die demokratische Legitimation solcher Entscheide schlichtweg inexistent, schreibt die BDP in ihrem Vorstoss. In derart brisanten Fragestellungen sei es ratsam, die demokratische Legitimation zu erhöhen und damit die angewandte Praxis breiter abzustützen.

Mit ihrer Motion stellt sie eine weitere Forderung: Die Ausschlusskriterien des Güterkontrollgesetzes sollen denjenigen des Kriegsmaterialgesetzes angeglichen werden. Hier geht es um Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können.

Risiko nicht vergleichbar

Der Bundesrat lehnt auch diesen Punkt ab. Es gehe beispielsweise um Werkzeugmaschinen, die auch zur Herstellung militärischer Güter verwendet werden könnten, schreibt er. Das von diesen Gütern ausgehende Risiko sei nicht vergleichbar mit Kriegsmaterial.

Schon aus diesem Grund sei eine Angleichung der Kriterien nicht zu rechtfertigen. Zudem hätte eine Angleichung grosse Auswirkungen auf die Schweizer Exportindustrie. Die Schweiz gehöre weltweit zu den grössten Exporteuren von Gütern, die für zivile und militärische Zwecke verwendbar seien.

Am 26. September wird der Nationalrat nicht nur über die BDP-Motion entscheiden, sondern auch über sieben Interpellationen zum Thema diskutieren. Die SP, die Grünen und die CVP äussern sich kritisch zur Lockerung. Die FDP-Fraktion möchte genauer wissen, welche Art von Exporten die geplante Neuerung ermögliche, die heute nicht möglich seien. Die SVP fokussiert auf die sicherheitspolitische Bedeutung der Schweizer Rüstungsindustrie.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR