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Mit der Schadenersatzklage zurück ans Kantonsgericht

Die Glarner Kantonalbank zieht das Urteil des Obergerichts nicht weiter. Damit geht die Schadenersatzklage der Glarner Kantonalbank gegen ehemalige Organe an das Kantonsgericht zurück.

Südostschweiz
10.09.18 - 07:02 Uhr
Politik
Die Glarner Kantonalbank zieht das Urteil des Obergerichts nicht weiter.
Die Glarner Kantonalbank zieht das Urteil des Obergerichts nicht weiter.
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Weder die Glarner Kantonalbank (GLKB) noch die Beklagten ziehen das Urteil des Obergerichts des Kantons Glarus an das Bundesgericht weiter. In seinem Urteil vom 6./29. Juni wies das Obergericht die Schadenersatzklage der Glarner Kantonalbank gegen ehemalige Organe an das Kantonsgericht in erster Instanz zurück.

2010 reichte die GLKB beim Kantonsgericht eine Verantwortlichkeitsklage gegen frühere Bankräte, Geschäftsleitungsmitglieder sowie die frühere Revisionsstelle ein. Die Bank machte damals einen Schaden von 34 Millionen Franken geltend. Von 2005 bis 2007 forcierte der ehemalige Bankchef Bernt Arpagaus Geschäfte ausserhalb von Glarus. Das Kantonsgericht verpflichtete 2015 die Beklagten zu Zahlungen von 15 Millionen Franken.

Nach der gescheiterten, unfreundlichen Übernahme der Bank Linth brachten faule Kredite das Institut in Schieflage. 2008 musste die GLKB Wertberichtigungen von 97 Millionen Franken und einen Jahresverlust von rund 56 Millionen ausweisen.

Das Kantonsgericht hatte dem Institut als Klägerin und den Beklagten im März 2015 mitgeteilt, dass die Klage trotz nachgewiesenem Schaden von 34 Millionen Franken im Umfang von lediglich rund 16 Millionen gutgeheissen werde. Sämtliche Parteien hatten gegen den erstinstanzlichen Entscheid im Mai 2015 Berufung an das Obergericht eingereicht.

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