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Neue EU-Regeln für Drohnen treffen auch Modellflug-Piloten

Modellflugzeuge kurven seit jeher fast unbehelligt von gesetzlichen Vorschriften am Schweizer Himmel. Die EU könnten diesen Freiheiten nun Grenzen setzen.

Agentur
sda
06.09.18 - 10:48 Uhr
Politik
Modellflieger müssen mit neuen Vorschriften rechnen. Grund ist ein EU-Regelwerk für Drohnen. (Archivbild)
Modellflieger müssen mit neuen Vorschriften rechnen. Grund ist ein EU-Regelwerk für Drohnen. (Archivbild)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Grund ist der Drohnen-Boom und die Industrie, die sich rund um die Luftfahrzeuge entwickelt. Die EU plant daher ein neues europäisches Regelwerk für die unbemannte Luftfahrt. Laut Bundesrat hat die Schweiz ein grosses wirtschaftliches Interesse, diese Regeln zu übernehmen. Nur so könne der wachsenden Schweizer Drohnenindustrie der Zugang zum europäischen Markt gesichert werden, schreibt er in der Antwort auf eine Motion von FDP-Nationalrat Matthias Jauslin (AG).

Jauslin verlangt vom Bundesrat, die herkömmlichen Modellflugzeuge von den Regeln auszunehmen. Vorgesehen ist eine Altersgrenze und eine Registrierungspflicht für Modellflugpiloten. Diese müssten auch eine Prüfung absolvieren. Zudem soll die Flughöhe auf 120 Meter beschränkt werden. Dadurch werde die Sicherheit nicht erhöht, schreibt Jauslin.

Der Bundesrat hat der Modellfliegerei bereits mehrmals einen hohen Sicherheitsstandard attestiert. Angesichts der geringen Zahl von Unfällen sah er bisher keinen Grund für eine Regulierung. Eine Ausnahme von den EU-Regel für Modellflugzeuge will er jedoch nicht beantragen.

Die Rahmenbedingungen für den Modellflug in der Schweiz unterscheide sich nicht wesentlich von jenen in EU-Mitgliedstaaten, schreibt er. Eine Ausnahme wäre daher kaum zu begründen. Es lasse sich auch keine klare Trennungslinie zwischen dem Modellflug und dem Betrieb von Drohnen ziehen.

Für den Bundesrat ist klar, dass der Modellflug angesichts der auf dem Spiel stehenden wirtschaftlichen Interessen zurückstehen muss. Er stellt aber eine pragmatische Umsetzung in Aussicht. Ausnahmen soll es zum Beispiel für Piloten geben, die in einem Verein organisiert sind oder in speziell definierten Zonen fliegen.

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