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Martullo mit Kehrtwende bei Steuervorlage 17

Die Bündner SVP-Nationalrätin und Chefin der Ems Chemie, Magdalena Martullo, lehnt die Steuervorlage 17 ab. Dies berichtete die SRF-Tagesschau am Dienstag. Sie vollzog damit einen Meinungsumschwung. «suedostschweiz.ch» hat nachgefragt, was die Gründe für die Kehrtwende sind.

Südostschweiz
05.09.18 - 11:30 Uhr
Politik
SCHWEIZ CHEMIE EMS
Magdalena Martullo gehört nicht mehr zum Lager der Befürworter der Steuervorlage 17.

Magdalena Martullo stimmte in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, welche kürzlich ihre Detailberatung abgeschlossen hat, gegen die Steuervorlage 17. Im Nationalrat dürfte es eng werden für das Anliegen. Dies zeigt die Abstimmung in der Kommission des Nationalrates. Die Vorlage wurde mit 12:11 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

Martullo gehörte anders als zu einem früheren Zeitpunkt nicht mehr zu den Unterstützern der Vorlage. Ihren Umschwung erklärt sie auf Anfrage folgendermassen: «Die aktuelle Steuervorlage 17 orientiert sich zu stark an der Version des Ständerats. Es wurde verpasst, Verbesserungen sowohl bezüglich der Steuerreform als auch für die AHV vorzunehmen. Die von der SVP eingebrachten Vorschläge wurden in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates von den anderen Parteien allesamt abgeschmettert.»

Sie habe sich deshalb aus mehreren Gründen entschlossen, die Vorlage abzulehnen. So könne das Stimmvolk nur einmal über die Steuerreform und AHV zusammen abstimmen. Ausserdem hält sie fest: «Die Arbeitnehmer und  Arbeitgeber bezahlen höhere Lohnabzüge, ohne dass die AHV saniert wird.» Weiter schränke die Vorlage die Kantone bei der Besteuerung stark ein. Im Nationalrat ist die Vorlage nun auf den 12. September traktandiert. (kup)

Über diese Pläne wurde in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates diskutiert:
Mitte August hat die WAK dem Konzept des Ständerates zur Steuervorlage 17 zugestimmt. Dieses lauten wie folgt: Die AHV bekommt eine Finanzspritze von 2,0 Milliarden Franken, die vor allem mit zusätzlichen Lohnprozenten finanziert wird. Das soll eine Mehrheit schaffen für eine Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III, die im Februar 2017 an der Urne gescheitert ist und nun Steuervorlage 17 heisst. In der Detailberatung der WAK des Nationalrates, die am Dienstag zu Ende ging, wurden zahlreiche vorgebrachte Änderungswünsche deutlich abgeschmettert. So unterstützt die Mehrheit der Nationalratskommission die Entscheide des Ständerats zur Patentbox, den Forschungsabzügen und der zinsbereinigten Gewinnsteuer klar. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.

Eine Änderung beantragt die WAK beim Kapitaleinlageprinzip: Kapitaleinlagereserven von Unternehmen, die nach der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II zugezogen sind, sollen von der Rückzahlungsregel befreit werden. Die gleiche Ausnahme will die WAK auf die Teilliquidationsregel und auf grenzüberschreitende Zusammenschlüsse und Umstrukturierungen anwenden.

Das Kapitaleinlageprinzip ist 2011 mit der Unternehmenssteuerreform II eingeführt worden. Es erlaubt den Unternehmen, Milliarden steuerfrei an Aktionäre auszuschütten. Diese Rückzahlungen sind um ein Vielfaches höher als prognostiziert. Künftig sollen börsenkotierte Unternehmen Kapitaleinlagereserven nur dann steuerfrei auszahlen dürfen, wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Dividenden ausschütten.

Ziel ist noch immer ein Ausgleich für die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften. Ein höherer Anteil an der direkten Bundessteuer soll den Kantonen den Spielraum geben, die Steuern für alle Unternehmen zu senken. Für die Teilbesteuerung von Dividenden gilt künftig ein Mindestansatz. (so/sda)

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