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Bund zahlt mehr für die Integration von Personen mit Bleiberecht

Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen sollen sich rascher in die Arbeitswelt integrieren. Im Frühjahr hatten sich der Bund und die Kantone auf Massnahmen dazu geeinigt. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Umsetzung in die Wege geleitet.

Agentur
sda
05.09.18 - 11:57 Uhr
Politik
Ein afghanischer Jugendlicher im Zentrum für unbegleitete Minderjährige in Immensee. Die Kantone sollen künftig mehr Bundesgelder erhalten für die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger. (Archiv)
Ein afghanischer Jugendlicher im Zentrum für unbegleitete Minderjährige in Immensee. Die Kantone sollen künftig mehr Bundesgelder erhalten für die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger. (Archiv)
KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Die Kantone hatten vor allem mehr Geld gefordert. Künftig wird der Bund nun mehr zahlen: Der Bundesrat will die Integrationspauschale an die Kantone von 6000 Franken auf 18'000 Franken erhöhen, wie er bereits im Frühjahr im Grundsatz entschieden hatte.

Neu sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, Mittel aus der Integrationspauschale für eine frühzeitige Sprachförderung bei Asylsuchenden mit Bleibeperspektive zu verwenden.

Mehr für Minderjährige

Mehr Bundesgelder erhalten die Kantone auch für unbegleitete Minderjährige. Die anrechenbaren Kosten für Betreuung und Sozialhilfe betragen insgesamt 100 Franken pro Tag und minderjährige Person. Davon soll der Bund in Zukunft 86 Franken übernehmen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu entsprechenden Verordnungsänderungen eröffnet.

Die Zahl der Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. 2014 hatte der Anteil am Total der Gesuche noch 3,3 Prozent betragen. 2016 waren es über 7 Prozent. Anfang 2017 hielten sich rund 3250 unbegleitete Minderjährige in der Schweiz auf. Diese Zunahme liess die Kosten der Kantone für die kindergerechte Unterbringung und Betreuung anwachsen.

Je nach Anzahl Minderjähriger

Die Unterstützung für die unbegleiteten Minderjährigen soll über die Globalpauschale erfolgen, mit welcher der Bund den Kantonen die Kosten für die Sozialhilfe abgilt und einen Beitrag an die Betreuungskosten leistet. Für die Sozialhilfe sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Der Bund vergütet ihnen aber im Asylbereich die Kosten - für vorläufig Aufgenommene während höchstens sieben Jahren und für Flüchtlinge während höchstens fünf Jahren.

Pro Monat und Person wird den Kantonen aktuell eine Globalpauschale von rund 1500 Franken ausgerichtet, was einer Tagespauschale von rund 50 Franken entspricht. Der Betrag von 86 Franken für unbegleitete Minderjährige wird auf die für alle Personen zu bezahlenden Globalpauschalen umgelegt. Diese wird jährlich an den jeweiligen Bestand und dessen Verhältnis zum Gesamtbestand angepasst.

Mehrausgaben von 66 Millionen

Die Umsetzung der Integrationsagenda führt beim Bund zu Mehrausgaben. Bei 11'000 vorläufigen Aufnahmen und Asylgewährungen betragen diese 132 Millionen Franken jährlich. Mittelfristig rechnet der Bund aber auch mit Einsparungen dank rascherer Integration. Er schätzt, dass nach sechs Jahren die Ausgaben des Bundes für die Abgeltung der Sozialhilfekosten um rund 66 Millionen Franken sinken.

Längerfristig beliefen sich die Mehrausgaben des Bundes somit auf rund 66 Millionen Franken pro Jahr, schreibt der Bundesrat im Vernehmlassungsbericht. Im Voranschlag 2019 wurden Zusatzausgaben für den Asyl- und Flüchtlingsbereich von rund 20 Millionen Franken eingestellt. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Verordnungsänderungen am 1. Mai 2019 in Kraft treten sollen.

Raschere Asylverfahren

Hintergrund der Integrationsagenda ist die Asylreform, deren Ziel es ist, die Asylverfahren zu beschleunigen. Personen ohne Bleiberecht sollen rascher zurückkehren. Bei Personen, die in der Schweiz bleiben können, sollen die Integrationsmassnahmen früher beginnen.

Bund und Kantone einigten sich im Rahmen der Integrationsagenda auf Wirkungsziele, die für alle Kantone verbindlich sind. Zu den Zielen gehört, dass alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen nach drei Jahren Grundkenntnisse einer Landessprache haben. Mindestens die Hälfte aller erwachsenen Personen soll nach sieben Jahren im Arbeitsmarkt integriert sein.

Nach Einschätzung des Bundes haben rund 70 Prozent der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen im erwerbsfähigen Alter das Potenzial, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und längerfristig für sich und ihre Familien aufzukommen. Damit das gelingt, müssten Bund und Kantone aber die Integrationsmassnahmen verstärken, schreibt der Bundesrat.

Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen läuft bis zum 5. Dezember.

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