Baustreit: Verwaltungsgericht Zürich verlangt überrissene Gebühr
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat der Gemeinde Meilen im Streit um eine Baubewilligung eine Gerichtsgebühr von 13'000 Franken auferlegt. Das ist «überrissen» hoch, hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden.
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat der Gemeinde Meilen im Streit um eine Baubewilligung eine Gerichtsgebühr von 13'000 Franken auferlegt. Das ist «überrissen» hoch, hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden.
Die Lausanner Richter haben die Gebühr deshalb auf 8000 Franken gesenkt. Damit hat die Gemeinde Meilen zumindest einen Teilerfolg vor dem Bundesgericht erzielt.
Die Richter kritisierten in ihren Ausführungen, dass das Verwaltungsgericht mit der Gebühr das sogenannte Äquivalenzprinzip verletzt habe. Dieses sieht vor, dass Leistung und Gebühr ein vernünftiges Verhältnis aufweisen müssen. Das sei in diesem Fall nicht mehr gegeben.
Auch wenn die drei Kriterien Zeitaufwand, Komplexität des Falles und das Interesse der Streitsache für die Bemessung der Gebühr berücksichtigt würden, seien die 13'000 Franken viel zu hoch ausgefallen, sagten die Richter.
Mit ihrem Hauptbegehren ist die Gemeinde Meilen hingegen abgeblitzt. Sie wollte die Baubewilligung für ein Bauprojekt nicht erteilen. Die Bauherrin plante, ein ehemaliges Bauernhaus durch zwei separate Mehrfamilienhäuser zu ersetzen.
Die Richter hielten fest, dass die Bewilligung zu erteilen sei. Weder die Gesamterscheinung noch die gesetzlichen Grundlagen liessen einen anderen Schluss zu. (Urteil 1C_358/2017 vom 05.09.2018)
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