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Ueli Maurer sieht Kantonalbanken als Knacknuss in EU-Verhandlungen

Bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen sind neben dem Lohnschutz auch die Kantonalbanken ein Hindernis für einen Abschluss. Bundesrat Ueli Maurer zufolge duldet die EU laut aktuellem Stand keine Kantonalbanken mit Staatsgarantie.

Agentur
sda
01.09.18 - 08:00 Uhr
Politik
Trotz Differenzen zwischen der Schweiz und der EU ist Finanzminister Ueli Maurer optimistisch, dass die beiden Seiten ein Rahmenabkommen abschliessen werden. (Archivbild)
Trotz Differenzen zwischen der Schweiz und der EU ist Finanzminister Ueli Maurer optimistisch, dass die beiden Seiten ein Rahmenabkommen abschliessen werden. (Archivbild)
Keystone/EPA EFE/FERNANDO BIZERRA

«Man müsste diesen Punkt noch ausräumen, um einem Rahmenabkommen zustimmen zu können», sagte der Schweizer Finanzminister in einem in der «Schweiz am Wochenende» und NZZ-Regionalmedien publizierten Interview vom Samstag.

Staatliche Beihilfen seien demnach nicht möglich, also weder Kantonalbanken mit Staatsgarantie noch kantonale Gebäudeversicherungen. Für jeden einzelnen Fall wäre laut Maurer eine Sonderbewilligung der EU nötig.

Heute müssen EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich jede Vergabe von staatlichen Beihilfen - wie Subventionen oder Steuererleichterungen - der EU-Kommission melden, worauf diese die Zulässigkeit prüft.

Keine Eile geboten

Maurer ist dennoch optimistisch, was die Verhandlungen angeht: «Ich bin der Überzeugung: Irgendwann finden wir eine gemeinsame Lösung.» Er bekräftige zudem seine Meinung, dass bei den Verhandlungen keine Eile geboten ist.

«Ich habe den Eindruck, dass man in der EU durchaus Verständnis hat, wenn wir uns genug Zeit für einen Abschluss nehmen.» Auch wenn die Schweiz schon seit fünf oder acht Jahren verhandle - jetzt solle sich nichts überstürzen.

Die Schweiz verhandelt derzeit mit der EU über ein Rahmenabkommen. Diese waren im Sommer ins Stocken geraten. Die EU verlangt von der Schweiz etwa ein Entgegenkommen beim Lohnschutz respektive den Flankierenden Massnahmen. Diese sind nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar. Der Bundesrat will bis Mitte September in der Frage Bilanz ziehen.

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