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Hat Asprion geschummelt? Datenschützer klärt auf!

Der St. Moritzer Gemeindepräsident Sigi Asprion hat persönliche Wahlwerbung verschickt und dafür die amtliche Einwohnerliste genutzt. «Alles rechtens», sagt Asprion. Nun äussert sich auch der kantonale Datenschützer.

Südostschweiz
30.08.18 - 09:55 Uhr
Politik
Podiumsgespräch Sigi Aspirion und Christian Jott Jenny
Sigi Asprion muss wider erwarten um seine Wiederwahl kämpfen. Er tut das mit Mitteln, die für Diskussionen in St. Moritz sorgen.
ROLF CANAL

In St. Moritz tobt der Wahlkampf. Noch vor wenigen Wochen steuerte der amtierende Gemeindepräsident Sigi Asprion auf eine geruhsame Wiederwahl hin, dann liess der Festival-da-Jazz-Erfinder Christian Jenny eine veritable Bombe platzen und gab seine Kandidatur für Asprions Amt an der Wahl vom 23. September bekannt. Und plötzlich ist nichts mehr wie es war.

Wer im Wahlkampf bestehen will, muss sich etwas einfallen lassen. Das gilt umso mehr, wenn man eigentlich der Platzhirsch ist, dem - neben dem Vorteil des etablierten - auch ein gewisser Stallgeruch anhaften kann. Also verschickte Sigi Asprion rund 2500 Briefe, persönlich adressiert, an die Stimmbürger von St. Moritz.

Einwohnerliste rausgeben, darf man das?

Das «Problem»: Asprion nutzt für seine Adressliste offenbar das amtliche Einwohnerregister der Gemeinde. Denn, die Briefe waren mit den Taufnamen der Menschen adressiert. Dies monierte ein Leserbriefschreiber in der «Südostschweiz», der seinen Taufnamen nicht mehr nutzt und nur noch in amtlichen Verzeichnissen so registriert ist, wie er schreibt.

Da stellt sich die Frage: Ist das Datenschutzkonform? Darf die Gemeinde diese Daten einfach rausgeben oder hat der Gemeindepräsident sich seine Position zu Nutze gemacht? Der kantonale Datenschützer Thomas Casanova erklärt gegenüber Radio SRF, die Datenherausgabe der Gemeinde sei rechtens - Gemeinden dürfen die Einwohnerlisten herausgeben, sofern diese nur für ideelle und nicht kommerzielle Zwecke genutzt werden.

«Ich gehe davon aus, dass politische Parteien keine kommerziellen Zwecke verfolgen. Darum ist eine Weitergabe dieser Daten zulässig.»

Name, Adresse und Geburtsdatum gelten nicht als besonders schützenswerte Daten und sind darum einfach herauszufinden, erklärt Casanova auf Anfrage von Radio Südostschweiz. Allerdings kann man seine Daten ohne Angabe von Gründen auch bei seiner Gemeinde sperren lassen, so Casanova. Dann werden sie nur noch in Sonderfällen (z.B. aus juristischen Gründen oder bei Betreibungen) herausgegeben.

Und in St. Moritz? Da verweist Asprion darauf, dass auch sein Konkurrent Christian Jenny diese Liste jederzeit beziehen könne, um seinerseits die Stimmbürger anzuschreiben. (fio)

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