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Bundesgericht zeigt Grenzen für nachträgliche Verwahrung auf

Die Zürcher Justiz kann nicht die nachträgliche Verwahrung jenes Mannes überprüfen, der 2005 von seiner Wohnung aus mit einem Sturmgewehr auf ein gegenüberliegendes Gebäude schoss. Das Bundesgericht hat den Revisionsentscheid des Zürcher Obergerichts aufgehoben.

Agentur
sda
27.08.18 - 12:00 Uhr
Politik
Das Bundesgericht zieht klare Grenzen für die nachträgliche Verwahrung. (Archiv)
Das Bundesgericht zieht klare Grenzen für die nachträgliche Verwahrung. (Archiv)
KEYSTONE/CHRISTIAN BRUN

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2017 beim Obergericht die nachträgliche Anordnung der Verwahrung des Verurteilten beantragt. Gemäss einem neuen Gutachten wurde der Mann als gefährlich eingeschätzt. Im Juni dieses Jahres hiess das Obergericht das Gesuch gut, hob das Urteil von 2007 auf und überwies die Sache zur neuen Beurteilung an das Bezirksgericht Hinwil.

Dagegen reichte der Verurteilte erfolgreich Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses kommt in einem am Montag publizierten Urteil zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Revision des Urteils nicht erfüllt sind.

Verwahrung bereits geprüft

Eine Revision kommt gemäss Bundesgericht nur in Frage, wenn Tatsachen und Beweise vorliegen, die bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verurteilung bestanden, ohne dass das Gericht Kenntnis davon haben konnte.

Im konkreten Fall seien die Voraussetzungen für eine Verwahrung schon im Rahmen des Urteils von 2007 überprüft worden. Eine Verwahrung wurde gegen den damaligen Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Nur weil nun ein neues Gutachten vorliege, das eine andere Auffassung vertrete als das ursprüngliche und eine andere Prognose mache, besteht nach Ansicht des Bundesgerichts kein Revisionsgrund.

Wie das Obergericht gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigt, hat es am 23. August die Entlassung des Beschwerdeführers aus der Sicherheitshaft verfügt, in der sich dieser noch befand.

Ziellos geschossen

Der Verurteilte hatte im September 2005 mit einem Sturmgewehr von seinem Zimmer aus auf eine gegenüberliegende Liegenschaft geschossen. Dabei wurde eine Frau lebensgefährlich verletzt und eine weitere Person am Oberarm.

Das Zürcher Obergericht verurteilte den Mann 2007 wegen mehrfach versuchten Mordes und weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil. (Urteil 6B_714/2018 vom 14.08.2018, zur Publikation vorgesehen)

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