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Gemeinderat will Grundstückerwerb für Ausländer lockern

Die Gemeinde Klosters-Serneus will es Ausländern ermöglichen, Grundstücke auf Gemeindegebiet einfacher erwerben zu können. Bereits «ein paar wenige Zuzüge pro Jahr könnten nicht unerhebliche Steuereinnahmen bescheren», kommt eine neunköpfige Arbeitsgruppe zum Schluss. Damit folgt Klosters-Serneus einem Trend anderer Bündner Tourismus-Gemeinden.

24.08.18 - 16:24 Uhr
Politik
Die Gemeinde Klosters-Serneus will das Gesetz über den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland aufheben.
Die Gemeinde Klosters-Serneus will das Gesetz über den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland aufheben.
OLIVIA ITEM

Ausländer haben es in Klosters-Serneus schwer ein Grundstück zu erwerben: Bei Gesamtüberbauungen darf nur eine von fünf Wohnungen an Ausländer verkauft werden. Zusätzlich ist der Verkauf bestehender Wohnungen oder Häuser an Ausländer gänzlich untersagt. Ein Ausländer kann zurzeit einzig neu in die Gemeinde ziehen, wenn er ein Grundstück von einem bereits in Klosters-Serneus wohnhaften Ausländer abkaufen kann. Diese 20 Prozent-Quote und das Verkaufsverbot an Ausländer sollen abgeschafft werden. Einen entsprechenden Antrag hat der Gemeinderat mit 11:0 Stimmen bei einer Enthaltung anlässlich der am 25. November stattfindenden Abstimmung verabschiedet.

Nicht aus der Reihe tanzen wollen

Bereits 2014 hatte Klosters-Serneus eine neunköpfige Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die Auswirkungen einer Lockerung des kommunalen Gesetzes analysieren sollte. Sie stellte fest, dass etliche Bündner Tourismus-Gemeinden (Arosa, Flims, Laax, St. Moritz, Scuol und weitere) ihre weiterführenden Restriktionen ganz aufgehoben haben. Einzig die Bestimmungen des Bundesgesetzes «Lex-Koller» und der 2016 in Kraft getretenen Zweitwohnungsinitiative bleiben bestehen und sämtliche weiteren Regelungen wurden gestrichen. Klosters-Serneus will nun für gleich lange Spiesse sorgen und nachziehen. 

Keine Preisexplosion?

Befürchtungen einer Überhitzung des entsprechenden Wohnungsmarktes hat Roman Burger, der Grundbuchverwalter des Grundbuchamts Klosters-Serneus, an der Gemeinderatssitzung entkräftet, heisst es in einer Mitteilung. So gab es in deutlich grösseren Gemeinden wie St. Moritz etwa 15 Geschäfte und in den Gemeinden Arosa, Lenzerheide und Flims etwa drei bis sechs Fälle pro Jahr zu verzeichnen.

Auf normale Wohnobjekte dürften diese Zuzüge kaum eine Auswirkung haben. Auf der anderen Seite können bereits einige wenige Zuzüge lukrative Steuereinnahmen generieren und auch das lokale Gewerbe ankurbeln. Ob die Klosterser Stimmbürger der Gesetzesänderung zustimmen oder die Befürchtungen vor einem Ausverkauf der eigenen Gemeinde überwiegen, wird sich an der Abstimmung Ende November zeigen. (ba)

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