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Luzern zahlt Zuschlag von 1,50 Franken für Papierrechnungen zurück

Wünscht ein Luzerner Autofahrer für die Motorfahrzeugsteuer eine Papierrechnung, darf das Strassenverkehrsamt dafür keine Gebühr erheben. Dies hat das Kantonsgericht festgestellt. Der Kanton zahlt die bereits bezahlten Gebühren mit der nächsten Steuerrechnung zurück.

Agentur
sda
22.08.18 - 16:42 Uhr
Politik
Er staunt über das Urteil des Kantonsgerichts: Der Luzerner Justizdirektor Paul Winiker lässt die beanstandete Rechnungsgebühr von 1.50 Franken zurückzahlen. (Archivbild)
Er staunt über das Urteil des Kantonsgerichts: Der Luzerner Justizdirektor Paul Winiker lässt die beanstandete Rechnungsgebühr von 1.50 Franken zurückzahlen. (Archivbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Luzerner Regierungsrat hatte am 19. Dezember 2017 entschieden, dass die Papierrechnungen des Strassenverkehrsamtes ab 2018 kostenpflichtig seien. Die kurze Frist, die den Autofahrern für eine Umstellung auf E-Rechnungen gewährt wurde, aber auch die Gebühr selbst, stiessen auf Kritik. Die Stiftung für Konsumentenschutz rief gar dazu auf, die Gebühr für Papierrechnungen nicht zu zahlen.

Ein Inhaber von drei Motorfahrzeugen wehrte sich beim Kantonsgericht dagegen, dass ihm für jede papierne Rechnung für die Verkehrssteuer je 1,50 Franken verrechnet wurde. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hiess es die Verwaltungsbeschwerde gut, weil die Gebühr gegen übergeordnetes kantonales Recht verstosse.

Mit Pauschale für den Aufwand entschädigt

Das kantonale Verkehrsabgabegesetz sieht vor, dass dem Strassenverkehrsamt 1 Prozent der Verkehrssteuer zusteht für den Einzug der Verkehrssteuer. Mit dieser Entschädigung seien auch die Bemühungen für die Rechnungsstellung abgegolten, schreibt das Gericht. Es spiele dabei keine Rolle, ob es sich um eine Papier- oder eine E-Rechnung handle.

Der Luzerner Justizdirektor Paul Winiker zeigte sich über den Gerichtsentscheid «erstaunt», will ihn aber umsetzen. Bei der Verkehrssteuer werde keine Gebühr mehr für Papierrechnungen erhoben, sagte er an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz. Für die anderen Dienstleistungen des Strassenverkehrsamtes gelte dies aber nicht. Hier bleibe die Gebühr für Papierrechnungen bestehen.

Wer für 2018 bei der Verkehrssteuer die Papiergebühr bezahlt hat, soll diese im nächsten Jahr gutgeschrieben erhalten. Wie gross dieser Betrag insgesamt ist, konnte Winiker nicht beziffern.

Insgesamt sollte das Strassenverkehrsamt mit den Gebühren für Papierrechnungen zusätzlich 400«000 Franken einnehmen. 20»000 Kunden hatten indes eigenhändig die Gebühr vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Schritt zum digitalen Kanton

Winiker bezeichnete die Gebühr für Papierrechnungen als Lenkungsabgabe. Der Kanton wolle seine Prozesse vereinfachen und wegkommen vom «aufwändigen Papiersystem» hin zu der «umweltschonenden E-Rechnung».

Offenbar haben die Autofahrer tatsächlich mit einer gewisse Sensibilität auf die neue Gebühr reagiert. Im November 2017 stellte das Strassenverkehrsamt nur 6 Prozent der Rechnungen elektronisch, mittlerweile hat sich nach Angaben von Dienststellenleiter Peter Kiser dieser Anteil nahezu verdoppelt.

Das Urteil des Kantonsgericht ist noch nicht rechtskräftig. Es kann grundsätzlich an das Bundesgericht weitergezogen werden. Dem Kanton fehlt in diesem verwaltungsrechtlichen Vorgang aber die Legitimation dazu.

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