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Lange Freiheitsstrafen für Täter im Genfer Auftragsmord bestätigt

Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafen von 11 Jahren und 6 Monaten, 12 Jahren sowie 15 Jahren für drei Männer bestätigt, die sich von einem Genfer Vermögensverwalter für einen Auftragsmord einspannen liessen. Sie sollten die Ehefrau des Genfers umbringen.

Agentur
sda
22.08.18 - 12:00 Uhr
Politik
Das Bundesgericht hat die langen Freiheitsstrafen für drei Auftragsmörder bestätigt. (Archiv)
Das Bundesgericht hat die langen Freiheitsstrafen für drei Auftragsmörder bestätigt. (Archiv)
KEYSTONE/CHRISTIAN BRUN

Das Bundesgericht kommt in einem am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss, dass die Genfer Vorinstanz ihr Ermessen bei der Strafbemessung nicht überschritten hat. Die aus dem Kosovo stammenden Männer hatten in ihren Beschwerden eine Reduktion der Gefängnisstrafen beantragt.

Das Genfer Kantonsgericht hatte die Verurteilten in einem ersten Anlauf im Jahr 2015 zu Freiheitsstrafen von 7, 9 und 13 Jahren verurteilt. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft in der Folge teilweise gut. Es hielt fest, dass die Strafen zu mild ausgefallen seien, weil das Verschulden der Beteiligten schwer wiege.

Der Genfer Vermögensverwalter hatte einen der Kosovaren erstmals im Sommer 2010 gefragt, ob dieser jemanden kenne, der seine Ehefrau töten könnte. Er wiederholte die Anfrage später. Im Februar 2012 griff einer der Kosovaren die Frau vor deren Wohnhaus mit einem Messer und würgte sie anschliessend. Die Frau überlebte die Attacke.

Neben den Kosovaren wurde auch der Ehemann verurteilt. Das Genfer Gericht befand ihn der Anstiftung zu Mord schuldig und sprach eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren aus. (Urteil 6B_352/2018, 6B_427/2018 und 6B_429/2018 vom 27.07.2018)

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