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Hundeverbot wird durch Leinenpflicht ersetzt

Der Kampf von 23 Hundehaltern in Schmerikon hat sich zum Teil gelohnt.

Südostschweiz
22.08.18 - 10:43 Uhr
Politik
Hundeleine
Der Rekurs wurde teilweise gutgeheissen. Jetzt heisst es Leinenpflicht.
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Die Gemeinde Schmerikon hat im Oktober 2017 im Aabachdelta und entlang der Zugangswege auf beiden Seiten ein Hundeverbot verfügt. Dies, um die Natur rund um das Aabachdelta besser zu schützen. Dagegen haben 23 Hundehalter aus Schmerikon sowie zwei Personen aus einer Nachbargemeinde Rekurs beim Gesundheitsdepartement eingereicht. Das Gesundheitsdepartement hat das von der Gemeinde Schmerikon im Aabachdelta verfügte Hundeverbot aufgehoben und durch eine Leinenpflicht ersetzt.

Das Gesundheitsdepartement hat die Rekurse nun teilweise gutgeheissen und durch eine Leinenpflicht ersetzt. In seinem Entscheid kam das Gesundheitsdepartement zum Schluss, dass das verfügte Hundeverbot unverhältnismässig sei, da mit einem Verbot der beabsichtigte Schutz der Natur einseitig zulasten der Hundehaltenden verwirklicht würde, wie es in einer Mitteilung des Kantons St. Gallen heisst. Als mildere Massnahme wurde anstelle des Hundeverbots eine Leinenpflicht («an kurzer Leine») angeordnet.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 14 Tagen ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden. (so)

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Gehen Sie mal in Gebiete mit Leinenpflicht, sei es ein Wohnquartier, sei es eine Wildruhezone, etc. etc. Man darf sich fragen oder diejenigen, die so "grosszügig" zu den Hundehaltern und kleinzügig gegenüber Umwelt, Passantengesundheit etc. sind, ob Letztere dort nun haften. Ich sehe leider keine Haftbarmachungsmöglichkeiten, was ich ungerecht und nichtverursachergerecht finde.

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