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Bündner Regierung hat ihre offizielle Empfehlung abgegeben

Die Regierung empfiehlt dem Grossen Rat, die kantonale Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd (Sonderjagdinitiative) abzulehnen. Eine auf September und Oktober beschränkte Jagd wäre für die Bestandsregulierung nicht zielführend, da grosse Wildbestände sich in dieser Zeit ausserhalb des Kantonsgebiets befinden.

Südostschweiz
22.08.18 - 10:10 Uhr
Politik

Würde die Jagd im Kanton Graubünden im Oktober enden, könnte sie ihre wichtige Funktion zur Bestandsregulierung beim Schalenwild nicht mehr erfüllen, ist die Bündner Regierung überzeugt. Grosse Wildbestände wandern gemäss einer Mitteilung des Kantons jedes Jahr im Frühjahr, von Ende März bis Anfang Juni, über die Kantonsgrenzen hinaus und kehren erst ab November wieder nach Graubünden zurück. Für eine effektive Bestandsregulierung der Hirsche und Rehe müsse deshalb auch künftig ein Teil der Jagd im November und Dezember stattfinden können.

Die Sonderjagdinitiative verlangt jedoch, dass die jährlichen Abschusspläne neu vollumfänglich während der ordentlichen Hochjagd erfüllt werden. Auf eine Regulierung der Wildbestände im Rahmen einer Sonderjagd in den Monaten November und Dezember sei zu verzichten. Stattdessen sieht die Initiative neu eine Hochjagd von 25 Tagen statt wie bisher 21 Tage vor, welche überdies neu in den Monaten September und Oktober anstatt wie bisher nur im September angesetzt werden sollen.

Würde die heutige Sonderjagd abgeschafft, müssten andere Lösungen für die Erfüllung der Abschusspläne gefunden werden. So würden die Wildhut und allenfalls speziell ausgewählte Jäger zum Einsatz kommen. Dies stünde im Widerspruch zu der in Graubünden seit über 100 Jahren gelebten Tradition der freien Bündner Jagd, so die Regierung in ihrem Schreiben weiter.

Beim bewährten Zwei-Stufen-Konzept bleiben

Das heutige Bündner Jagdsystem mit einer 21-tägigen, freien Hochjagd im September und einer bedarfsgerechten, den örtlichen Gegebenheiten angepassten Sonderjagd an maximal zehn Halbtagen im November und Dezember sei das Ergebnis jahrelanger Erfahrung mit der Jagdplanung im Kanton. Im langjährigen Mittel würden 75 Prozent der Abschüsse auf der Hochjagd getätigt, 25 Prozent erfolgten auf der Sonderjagd.

Die Regierung ist deshalb der Auffassung, dass das heutige Zwei-Stufen-Konzept die beste Lösung ist, um die lebensraumökologischen und wildtierbiologischen Herausforderungen für die Jagdplanung in Graubünden zu meistern. Der radikale Umstoss des heutigen Systems sei nicht zielführend, weshalb die Regierung die Sonderjagdinitiative zur Ablehnung empfiehlt.

Der Grosse Rat wird die Botschaft in der Dezembersession 2018 beraten. Eine allfällige Volksabstimmung könne auf das erste Halbjahr 2019 angesetzt werden. (so)

Das Bundesgericht hatte Ende 2017 die Sonderjagdinitiative als nicht in offensichtlichem Wiederspruch zum Bundesrecht beurteilt und den Beschluss des Grossen Rats vom 9. Februar 2015, mit welchem die Initiative als ungültig erklärt wurde, aufgehoben. In der Folge wurde das Geschäft vom Grossen Rat an die Regierung zurückgewiesen. Die Regierung hat nun ihre Botschaft vorgelegt.

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Wieder einmal zeigt unsere Kantonsregierung wo sie seht, nämlich auf Seite der Jäger, die durch ihre Lobbyisten bis in die obersten Stellen. Hier wird nicht im Sinne des ökologischen Tierwohl sondern ökonomisch nach den Patenteinnahmen entschieden. Gerade nach dem letzten Winter, wo der Gems- und Steinbockbestand nahezu um 1/2 dezimiert wurde, müsste zumindest in diesem Jahr die Sonderjagd zur Regulierung ausgesetzt werden und die Initiative zur Abschaffung der Sonderjagd in den folgenden Jahren mit dem Zusatz," bei besonderem Regulierungs- und Bestandbedarf möglich sein" abgeschafft werden. Alles andere ist Augenwischerei zugunsten der Jäger gegen das Wild.

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