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Strafverfahren gegen Freiburger Kantonalbank dauert an

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Bundesstrafgerichts im Zusammenhang mit der Freiburger Kantonalbank (FKB) aufgehoben. Es geht um eine mutmasslich illegale Geldtransaktion auf einem FKB-Konto, welche die Bank nicht der Meldestelle für Geldwäscherei anzeigte.

Agentur
sda
20.08.18 - 12:00 Uhr
Politik
Das Bundesstrafgericht muss sich nochmals mit einer mutmasslich illegalen Geldtransaktion bei der Freiburger Kantonalbank befassen. (Archiv)
Das Bundesstrafgericht muss sich nochmals mit einer mutmasslich illegalen Geldtransaktion bei der Freiburger Kantonalbank befassen. (Archiv)
KEYSTONE/THOMAS DELLEY

Das Bundesstrafgericht kam Ende November 2017 zum Schluss, dass die Verfolgungsverjährung von sieben Jahren eingetreten sei. Aus diesem Grund stellte es das Verfahren ein.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), welches das Verwaltungsstrafverfahren gegen die FKB eingeleitet hatte, legte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht ein - mit Erfolg.

Das Bundesstrafgericht muss nun nochmals beurteilen, wann die Verfolgungsfrist zu laufen begann und ob sie tatsächlich verstrichen ist.

Im konkreten Fall hatte die FKB Anfang Juni 2010 die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) nicht sogleich über eine suspekte Überweisung von 190'000 Euro auf eines ihrer Konten informiert. Drei Tage nach der Überweisung erstattete ein Kontoberechtigter Strafanzeige bei der Freiburger Polizei wegen angeblichen Betrugs.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass mit der Anzeige oder vielmehr deren Kenntnisnahme durch die Strafverfolgungsbehörde, die Pflicht der FKB noch nicht geendet hatte, die suspekte Geldtransaktion zu melden. Somit habe auch die Frist für die Verfolgung der Tat noch nicht zu laufen begonnen. (Urteil 6B_1453/2017 vom 07.08.2018, zur Publikation vorgesehen)

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