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Knappe Mehrheit für Massnahmen gegen Lohnungleichheit

Grosse Unternehmen sollen prüfen müssen, ob sie Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich viel zahlen. Nach dem Ständerat hat sich auch die vorberatende Nationalratskommission dafür ausgesprochen - allerdings mit hauchdünner Mehrheit.

Agentur
sda
17.08.18 - 14:33 Uhr
Politik
Frauen fordern während einer Aktion auf dem Bundesplatz Lohnkontrollen. Ob sich im Nationalrat dafür eine Mehrheit findet, ist ungewiss. (Archiv)
Frauen fordern während einer Aktion auf dem Bundesplatz Lohnkontrollen. Ob sich im Nationalrat dafür eine Mehrheit findet, ist ungewiss. (Archiv)
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) beantragt dem Rat mit Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Christine Bulliard-Marbach (CVP/FR), die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes anzunehmen.

Ebenfalls mit Stichentscheid der Präsidentin lehnte es die Kommission ab, die stufenweise Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 ans Gleichstellungsgesetz zu koppeln. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass diese Frage im Rahmen der laufenden Revision zur Stabilisierung der AHV geregelt werden soll.

Ab 100 Angestellten

Die WBK folgte in allen Punkten dem Ständerat, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Ständerat hatte sich in der Sommersession im zweiten Anlauf dafür ausgesprochen, Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten zu Lohngleichheitsanalysen zu verpflichten. Der Bundesrat schlägt eine Grenze von 50 Angestellten vor.

Auch die Nationalratskommission hat sich nun aber dafür entschieden, die Grenze bei 100 Angestellten zu setzen. Minderheiten verlangen, dass Unternehmen bereits ab 10 oder 50 beziehungsweise erst ab 250 Angestellten die Löhne analysieren müssen.

Nur während 12 Jahren

Weiter beantragt die Kommission, dass Unternehmen von weiteren Analysen befreit sind, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben. Nach dem Willen des Bundesrates müssten Unternehmen die Analyse alle vier Jahre durchführen - unabhängig vom Resultat der letzten Untersuchung.

Anders als der Bundesrat wollen der Ständerat und die Nationalratskommission die Massnahme zudem auf zwölf Jahre befristen. Knapp abgelehnt hat die Kommission einen Antrag, börsenkotierte Gesellschaften von der Verpflichtung auszunehmen, die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse im Anhang der Jahresrechnung zu veröffentlichen.

Nach wie vor Lohndiskriminierung

Die Mehrheit der WBK hält staatliche Massnahmen grundsätzlich für angebracht. Zwar sei der diskriminierende Anteil der Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen in den letzten Jahren rückläufig, hält sie fest. Der Prozess zur Beseitigung der Lohndiskriminierung schreite aber zu langsam voran.

Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie verweist auf Erfolge von freiwilligen Massnahmen und sieht in der Vorlage einen Angriff auf den liberalen Arbeitsmarkt. Der Nationalrat entscheidet voraussichtlich in der Herbstsession. Auch im Plenum ist ein knappes Resultat zu erwarten.

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