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Kanton stellt die Weichen für die Zukunft der Mittelschulen

Das Bündner Mittelschulgesetz wird totalrevidiert. Die Regierung hat nach Abschluss der Vernahmlassung ihre Botschaft zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Vor allem die wirtschaftliche Stabilität und das dezentrale Angebot sind wichtige Bereich der Revision.

Südostschweiz
16.08.18 - 04:30 Uhr
Politik

Jugendliche in Graubünden sollen auch in Zukunft die Möglichkeit haben dezentral eine Mittelschule besuchen zu können. Mit der Totalrevision des Mittelschulgesetzes will der Kanton die Grundlagen schaffen, dass wohl kantonale als auch private Mittelschulen eine stabile Zukunft haben.

So werden in der Revision Leistungsaufträge etabliert, so dass der Kanton frühzeitig intervenieren kann, sollte eine private Mittelschule in Nöte geraten. Dennoch sollen die unternehmerischen Freiheiten der Privaten angemessen berücksichtigt werden, heisst es in einer Mitteilung der Regierung.

Gewinnorientierung und keine Zweckbindungen

So dürfen diese zum Beispiel weiterhin gewinnorientiert wirtschaften und Investitionspauschalen ohne Zweckbindung einsetzen. Dafür sollen sie verpflichtet werden, Reserven im Umfang von 15 Prozent der Lohnkosten inklusive Sozialleistungen zurückzustellen.

Ausserdem werden die Zuständigkeiten und Verfahren im Umgang mit finanziell bedrohten Mittelschulen ebenso angepasst und präzisiert wie bei einer allfälligen Schaffung weiterer Mittelschulen durch den Kanton.

Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich in seiner Session im Oktober 2018 mit der Totalrevision des Mittelschulgesetzes befassen mit dem Ziel, dass sie am 1. August 2019 in Kraft treten kann. (fio)

 

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