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Quadronis Beschwerde vom Kantonsgericht gutgeheissen

Adam Quadroni darf seine Kinder seit einiger Zeit wieder sehen. Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde gutgeheissen, nachdem das Bundesgericht wegen Verfahrensfehlern nicht darauf eingetreten war. Mehrere weitere Verfahren sind noch hängig.

Südostschweiz
15.08.18 - 10:08 Uhr
Politik
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Das Bundesgericht hat im Mai eine Beschwerde von Adam Quadroni nicht abgewiesen, sondern konnte darauf nicht eintreten. Dies weil der damalige Anwalt Quadronis grobe Verfahrensfehler begangen hatte, wie Quadronis Berater, Alt-Bundesrichter Giusep Nay, gegenüber «suedostschweiz.ch» erklärt. Das Bundesgericht hätte aber Verständnis für Quadronis Anliegen gezeigt und «das Nicht-Eintreten-Können bedauert», sagt Nay weiter. Der damals zuständige Anwalt sei schon länger durch einen Anwalt aus Chur und ein Advokaturbüro aus Zürich ersetzt worden.

Adam Quadroni kann seine Kinder inzwischen unbegleitet zu sich auf Besuch nehmen. Seine Beschwerde wurde mittlerweile vom Kantonsgericht Graubünden gutgeheissen. Der aktuelle Entscheid ist jedoch provisorisch. Anfangs November werde definitiv über das Eheschutzverfahren geurteilt, erklärt Nay weiter.

Mehrere Verfahren sind noch hängig

Giusep Nay bestätigt auch, dass weitere Verfahren hängig sind. Unter anderem komme eine Befragung wegen betrügerischen Konkurses auf Quadroni zu. «Nach mehr als vier Jahren bekommt er damit erstmals die Gelegenheit, selbst dazu Stellung zu beziehen», sagt Nay. Ebenfalls untersucht werden die Polizeiinterventionen gegen Adam Quadroni, wobei die Zentralschweizerin Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin das durch den Kanton eingeleitete Strafverfahren führt.

Weiter ist auch das ordentliche Konkursverfahren, das vor fünf Jahren eröffnet wurde, längst nicht abgeschlossen. Dort bestehen laut Giusep Nay grosse Pendenzen: «Es gibt nach wie vor keinen Kollokationsplan. Immerhin wurde jetzt ein ehemaliger Konkursbeamter aus Chur eingesetzt, um da aufzuräumen.»

Und schliesslich sei auch das Bundesgericht immer noch mit einer Beschwerde beschäftigt, so Nay. Dabei geht es um den Freihandverkauf des Werkhofs der L. Quadroni AG anstelle der ordentlichen öffentlichen Versteigerung. Eine erste Beschwerde Quadronis wurde in der Sache bereits gutgeheissen. Ein definitiver Entscheid ist noch ausstehend. (stn/ofi)

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Dann kann der Kartell - Scheck ( Ironie) Das gespendete Geld wieder zurück geben, seine weiteren Pläne, wie Verklagen der Justiz Behörden dürften sich für den Münstertaler mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einem Bumerang entwickeln. Er hat ja noch auf seiner Seite alt Bundesrichter. Hr. Quadroni sollte Einsicht zeigen die angeblichen Vorfälle die die Justiz gemacht hat Ruhen lassen. !

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