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Kanton Zürich muss Fall einer rumänischen Diebesbande übernehmen

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich muss sich gegen ihren Willen mit dem Fall einer mutmasslich aus Rumänien stammenden Diebesbande befassen. Dies hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschieden.

Agentur
sda
18.07.18 - 13:01 Uhr
Politik
Eine mutmasslich aus Rumänien stammende Diebesbande hat es unter anderem auf Kupfer abgesehen. (Symbolbild)
Eine mutmasslich aus Rumänien stammende Diebesbande hat es unter anderem auf Kupfer abgesehen. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Gemäss dem am Mittwoch publizierten Entscheid des Bundesstrafgerichts sollen insgesamt zwölf Beschuldigte in jeweils unterschiedlicher Zusammensetzung in zehn Kantonen gezielt bei Galvanik- und Stahlveredelungsfirmen und Elektrobetrieben eingestiegen sein.

Wie aus dem Beschluss des Gerichts hervorgeht, gingen die Männer dabei sehr professionell vor. Sie sollen in der Regel jeweils mit zwei Fahrzeugen und mindestens zu viert in die Schweiz eingereist sein.

Für den Abtransport des aus Kupfer, Nickel, Zinn und weiterem bestehenden Diebesguts benutzten die Diebe die Lieferwagen der heimgesuchten Firmen.

Die für die Einreise benutzten - meist maroden - Fahrzeuge sollen die Bandenmitglieder am Tatort zurückgelassen haben. Nicht nur in der Schweiz, auch in Frankreich, Luxemburg und Deutschland wird gegen die Männer ermittelt.

Kein Kanton fühlte sich zuständig

In der Schweiz muss nun die Staatsanwaltschaft Zürich den Fall untersuchen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn hatte Zürich um die Übernahme des Falles gebeten, weil sich dort gemäss bisherigen Ermittlungsergebnissen im Februar 2017 die erste Tat zugetragen haben soll. Im Kanton Solothurn waren fünf der zwölf Beschuldigten auf frischer Tat ertappt und von der Polizei festgenommen worden.

Zürich hatte zunächst abgewunken. Auch alle anderen betroffenen Kantone - Jura, Waadt, Aargau, St. Gallen, Luzern, Bern, Freiburg und Basel-Landschaft - liessen die Staatsanwaltschaft Solothurn im Rahmen eines Meinungsaustausches wissen, dass sie sich nicht zuständig fühlten.

So gelangte der Kanton Solothurn mit dem Gesuch ans Bundesstrafgericht, die Behörden des Kantons Zürich zur Übernahme des Falles zu verpflichten. In dieser Runde teilte der Kanton St. Gallen dem Gericht mit, dass er nicht zuständig sei. Das Gericht solle einen anderen Kanton beauftragen.

Die anderen Kantone beantragten hingegen, Zürich sei als zuständig zu erklären. Und der Kanton Zürich? Der schwieg gegenüber dem Bundesstrafgericht - und hat nun den «Zuschlag» erhalten. (Beschluss BG.2018.19 vom 27.06.2018)

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