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Verfassung soll den Velo-Boom abbilden

Das Velo erfreut sich wachsender Beliebtheit, das Potenzial ist aber noch nicht ausgeschöpft. Ein neuer Verfassungsartikel gibt dem Bund die Möglichkeit, die Kantone in Sachen Velowege zu unterstützen.

Agentur
sda
02.07.18 - 10:57 Uhr
Politik
Verkehrsministerin Doris Leuthard glaubt, dass das Velo noch Potenzial hat.
Verkehrsministerin Doris Leuthard glaubt, dass das Velo noch Potenzial hat.
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Der direkte Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Veloinitiative kommt am 23. September an die Urne. Anders als die Initiative verpflichtet er den Bund nicht, Velowege zu subventionieren. Der Verfassungsartikel greift auch nicht in die heutige Aufgabenteilung ein: Kantone und Gemeinden behalten die Hoheit über ihr Velowegnetz.

Nach Ansicht von Verkehrsministerin Doris Leuthard ist es aber sinnvoll, dass sich der Bund für Velowege engagiert, so wie er das auch für Fuss- und Wanderwege tut. «Es lohnt sich, das Potenzial des Veloverkehrs zu nutzen», sagte sie am Montag vor den Bundeshausmedien.

Das Velo entlaste Bahn, Tram und Bus. Es trage zur Reduktion von CO2, Lärm und Abgasen bei. Dass es Luft nach oben gibt, zeigt die Statistik: Über 80 Prozent der Tram- und Busfahrten und fast die Hälfte der Autofahrten sind weniger als fünf Kilometer lang - eine ideale Velodistanz.

Heute besitzen zwei Drittel aller Haushalte ein Velo. Einen Boom erleben derzeit die Elektrovelos. Seit Jahren wachsen die Verkaufszahlen konstant, letztes Jahr wurden rund 90'000 E-Bikes verkauft. Vor allem in den Städten werden immer grössere Strecken mit dem Velo zurückgelegt.

Mehr Unfälle

Gleichzeitig steigt die Zahl der Unfälle. Der Veloverkehr ist der einzige Bereich, in dem die Zahl der Verletzten und Toten in den letzten Jahren zugenommen hat. «Das gefällt uns ganz und gar nicht», sagte Leuthard. Ein gutes Velowegnetz helfe, Unfälle zu vermeiden. «Wo der Verkehr entflochten wird, kommen sich Auto-, Velo- und Fussverkehr weniger ins Gehege.»

Planung, Bau und Unterhalt der Velowege bleiben Aufgabe der Kantone. Mit der neuen Verfassungsgrundlage kann sie der Bund aber wie Fuss- und Wanderwege unterstützen. In diesem Bereich stellt der Bund heute gesamtschweizerische Daten und Statistiken, Standards zu Qualität und Sicherheit oder Geodaten für Karten und Apps zur Verfügung.

Gleichzeitig kann er Massnahmen von Kantonen oder Organisationen unterstützen und über Velowegnetze informieren. Der Bundesrat rechnet mit zusätzlichem Personalaufwand von 1,5 Stellen und Kosten von rund 1,8 Millionen Franken pro Jahr.

Sicherheit ist entscheidend

Vieles sei bereits umgesetzt, vor allem in den grossen Städten, rief Städteverbands-Präsident Kurt Fluri in Erinnerung. Zürich habe einen Masterplan und wolle die Velofrequenzen bis 2025 verdoppeln. In Bern werde der Veloverkehr bei allen Infrastrukturprojekten berücksichtigt. Auch in anderen Städten sei viel im Gang.

Entscheidend für die Nutzung des Velos sei die Verkehrssicherheit, sagte Fluri. Nötig sei eine velofreundliche Verkehrsinfrastruktur, Signalisation und ausreichende Abstellmöglichkeiten. «Es geht nicht um grosse Prestigeprojekte, sondern um ein Zusammenspiel von vielen kleineren Massnahmen.» Zudem müssen laut Fluri neue Ansätze getestet werden können, zum Beispiel das Rechtsabbiegen an der Ampel.

Weil dafür weiterhin Kantone und Gemeinden zuständig sind und der Bund nur subsidiär tätig wird, unterstützen der Städteverband sowie die Bau- Planungs und Umweltdirektorenkonferenz der Kantone die Vorlage. Im Parlament hatten alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP den Gegenvorschlag unterstützt.

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