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Mietrechtsänderungen zugunsten von Buchungsplattformen umstritten

Vom Bundesrat vorgeschlagene Mietrecht-Vereinfachungen zugunsten von Online-Plattformen werden unterschiedlich aufgenommen. Der Mieterverband unterstützt sie, die Hauseigentümer finden sie unnötig. Im Raum steht auch die Angst vor knapper werdendem Wohnraum.

Agentur
sda
01.07.18 - 10:00 Uhr
Politik
Vom Bundesrat vorgeschlagene Vereinfachungen im Mietrecht für das Anbieten von Wohnungen auf Online-Plattformen wie Airbnb werden in der Vernehmlassung gemischt aufgenommen. (Themenbild)
Vom Bundesrat vorgeschlagene Vereinfachungen im Mietrecht für das Anbieten von Wohnungen auf Online-Plattformen wie Airbnb werden in der Vernehmlassung gemischt aufgenommen. (Themenbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Bundesrat will die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen so anpassen, dass Mieter ihre Räume einfacher über Buchungsplattformen untervermieten können. Kernpunkt ist, dass Vermieter nicht für jede Untervermietung ihr Einverständnis geben müssen. Am kommenden Dienstag endet die Vernehmlassung.

Verlust von Wohnraum verhindern

Der Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) ist einverstanden mit der Vereinfachung: Die heutige Regelung sei im Zeitalter der Digitalisierung überholt, schreibt er in seiner Stellungnahme. Gleichzeitig verlangt er aber, alles Nötige zu tun gegen den Verlust von erschwinglichen Wohnungen.

Günstige Wohnungen in Städten würden immer mehr genutzt, um Touristinnen und Touristen oder Geschäftsreisende kurzzeitig unterzubringen, vermittelt von Buchungsplattformen, hält der SMV fest. Er schlägt vor, die Dauer der Vermietungen zu begrenzen, zum Beispiel wie in Genf auf sechzig Tage im Jahr.

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) begrüsst zwar die liberale Haltung des Bundesrats, hält aber die Verordnungsänderungen für unnötig. Schon mit dem geltenden Recht könnten Mieter beim Vermieter eine globale Zustimmung für wiederholte, kurzzeitige Untervermietungen einholen und die Konditionen dazu festlegen.

Vermieter gegen Zwänge

Der HEV verweist auf das sozialpolitisch motivierte Recht für Mieter, ihre Wohnung dank einer Untervermietung nicht kündigen zu müssen, wenn sie vorübergehend abwesend sind. «Dem Vermieter (...) eine wechselnde Personenschar für Ferien- oder andere Kurzaufenthalte aufzuzwingen», dürfe aber nicht sein.

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass trotz grundsätzlichem Recht der Mieter, Räume anzubieten, Vermieter ihre Zustimmung verweigern können. Sie müssen dafür allerdings wesentliche Nachteile geltend machen, etwa negative Auswirkungen auf andere Mieterinnen und Mieter im Haus oder ein besonderer Ausbaustandard der Liegenschaft.

Der Städteverband beurteilt die Verordnungsänderungen mehrheitlich positiv. Allerdings sind einzelne Städte der Auffassung, dass übersetzte Erträge aus Untervermietungen verhindert werden müssen. Mit einer Meldepflicht wollen die Städte sicherstellen, dass die Gäste touristische Abgaben - etwa Kurtaxen - bezahlen.

Ungleich lange Spiesse

Beim Branchenverband Hotelleriesuisse kommen die vorgeschlagenen Erleichterungen nicht gut an. Damit nur Private Objekte anbieten können, wünscht er sich Obergrenzen: eine Untervermietung von höchstens sechzig Tagen, höchstens zwei Untervermietungen pro Jahr und eine Untervermietung von höchstens drei Objekten.

Hotelleriesuisse befürchtet, dass mit den Erleichterungen noch mehr Objekte auf den Online-Vermittlungsmarkt kommen und spricht von ungleich langen Spiessen: Im Gegensatz zu den Anbietern von Airbnb-Zimmer müssten Hoteliers viele Bestimmungen einhalten, vom Brandschutz über das Arbeitsrecht bis zur Pflicht, Gäste zu melden.

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