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Waffenhandel-Verdacht gegen Ex-Logistiker der Schwyzer Polizei

Wegen Unregelmässigkeiten bei der Materialbeschaffung ist der Logistik-Chef der Schwyzer Kantonspolizei fristlos entlassen worden. Der zivile Mitarbeiter war im Februar verhaftet worden unter dem Verdacht, im Internet illegal mit Waffen gehandelt zu haben.

Agentur
sda
14.06.18 - 08:57 Uhr
Politik
Verdacht auf illegalen Handel mit Waffen und Munition im Internet bei der Schwyzer Kantonspolizei. (Symbolbild)
Verdacht auf illegalen Handel mit Waffen und Munition im Internet bei der Schwyzer Kantonspolizei. (Symbolbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Im Zuge von internen Ermittlungen habe man Unregelmässigkeiten bei der Materialbeschaffung festgestellt und den Mann im April fristlos entlassen, sagte ein Sprecher der Kantonspolizei Schwyz. Er bestätigte eine Meldung von «Tages-Anzeiger» und «Bund» vom Donnerstag. Der Schweizer wurde wegen ungetreuer Amtsführung im Zusammenhang mit Munitionsbestellungen angezeigt.

Der Beschuldigte sei im Februar zuerst freigestellt worden, nachdem ihn die Bundeskriminalpolizei festgenommen hatte unter dem Verdacht, an illegalem Waffen- und Munitionshandel im Internet beteiligt gewesen zu sein. Es fanden verschiedene Hausdurchsuchungen der Bundesanwaltschaft (BA) mit Unterstützung von fedpol sowie der Kantonspolizei Zürich statt.

Bis jetzt habe man keine Kenntnis davon, dass Corpswaffen betroffen seien, sagte der Polizeisprecher. Der Logistik-Chef sei für Beschaffungen aller Art zuständig - vom Hosenknopf bis zum Büropult. Auch Waffen und Munition gehören dazu. Der Entlassene war weder teil des Polizeicorps noch in einer Kaderposition tätig. Seine Stelle sei bereits wieder besetzt.

Amoklauf von München

Die BA bestätigte auf Anfrage, dass der Beschuldigte mittlerweile wieder auf freiem Fuss sei. Es bestehe keine Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr. Gegen ihn sei ein Strafverfahren hängig wegen Waffenverkäufen, die er zusammen mit einem in Deutschland Beschuldigten begangen haben soll, und der Weitergabe von polizeiinternen Informationen.

Die Vorwürfe lauten: Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Begünstigung und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Bundesanwaltschaft stehe in Kontakt mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden, die in diesem Zusammenhang ein Rechtshilfebegehren an die Schweiz gerichtet hatten. Laut dem Zeitungsbericht war der Beschuldigte in jenem Internet-Waffenforum aktiv, aus dem die Tatwaffe für den Amoklauf beim Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Jahr 2016 stammt. Ein 18-jähriger Attentäter erschoss damals neun Menschen und sich selbst.

Die BA hält dazu fest, dass gemäss Ermittlungsergebnissen die Waffe nicht aus der Schweiz stammte, und nicht vom in der Schweiz Beschuldigten geliefert worden war.

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