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Rapperswiler Nationalrat will mehr Sicherheit bei E-Voting

Der Rapperswiler Nationalrat Marcel Dobler fordert mit einem Politkollegen und einem Sicherheitsexperten mehr Sicherheit beim E-Voting.

Südostschweiz
11.06.18 - 17:57 Uhr
Politik
Die Sicherheit von E-Voting soll auch künftig gewährleistet und weiter ausgebaut werden.
Die Sicherheit von E-Voting soll auch künftig gewährleistet und weiter ausgebaut werden.
SYMBOLBILD MARCO HARTMANN

Zurzeit laufen Testbetriebe für ein E-Voting in verschiedenen Kantonen. Dabei würden sich die Sicherheitsbedenken mehren, heisst es in einer Medienmitteilung.

«Wir sind gegen ein generelles Technologieverbot. Gleichzeitig sind wir gegen die schleichende Überführung des Testbetriebes in den ordentlichen Betrieb, wie es die Verordnungen und die Bundeskanzlei heute vorsehen», erklären Ständerat Damian Müller, der Rapperswiler Nationalrat Marcel Dobler und Sicherheitsexperte Stefan Frei von der ETH Zürich in ihrer Mitteilung. Sie verlangen klare Grenzen und dass die alleinige Kompetenz nicht beim Bundesrat liegen dürfe.

30-Prozent-Limite für E-Voting

Aktuell schreibe der offizielle E-Voting-Fahrplan vor, dass der Anteil an E-Voting in den Kantonen von 30 auf 50 Prozent erhöht werden könnte, sobald die universelle Verifizierbarkeit gewährleistet sei. Darin nicht enthalten sind die Stimmen der Auslandschweizer, welche dazu gerechnet werden müssen.

E-Voting für mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anzubieten, habe nichts mehr mit einer Testphase zu tun, es sei vielmehr eine schleichende Überführung in den ordentlichen Betrieb, kritisieren die zwei Politiker und der Sicherheitsexperte.

Aus diesem Grund sollen die E-Voting-Stimmen pro Kanton bei 30 Prozent festgesetzt werden. Ausserdem sollen höchstens zwei Drittel der Kantone oder Halbkantone E-Voting einführen dürfen. Dies verkleinere die Wahrscheinlichkeit, dass das Ständemehr bei Volksinitiativen und obligatorischen Referenden beeinflusst werden könne und ermögliche Quervergleiche der Resultate mit Kantonen ohne E-Voting, so die Begründung.

Mindestens zwei Systeme im Einsatz

Des Weiteren sollen beim E-Voting wie im Pilotversuch zwingend mindestens zwei Systeme schweizweit im Einsatz sein – pro Kanton ein System, aber über die Kantone verteilt zwei unterschiedliche Systeme. Dies gewährleiste eine zusätzliche Sicherheit, da die Wahrscheinlichkeit einer Manipulation mit der steigenden Anzahl Systeme sinke.

Kantone, die E-Voting einsetzen, hätten darüber hinaus sicherzustellen, dass die Ergebnisse insbesondere der elektronischen Stimmabgabe durch statistische Verfahren auf ihre Plausibilität überprüft würden. Weichen beispielsweise die E-Voting-Abstimmungsresultate vom brieflichen Kanal um mehr als 20 Prozent ab, so wären weitere Abklärungen erforderlich.

Bereits seit dem Jahr 2000 ist die elektronische Stimmabgabe bei Bund und Kantonen ein Thema. Die elektronische Stimmabgabe ist Teil einer zukünftigen E-Regierung.

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