×

Leitlinien für Ärzte thematisieren neu Umgang mit Sterbewünschen

Der Umgang mit Tod und Sterben ist für Ärzte und Pflegende herausfordernd. Die medizin-ethischen SAMW-Richtlinien thematisieren neu auch den Umgang mit Sterbewünschen von Menschen, bei denen eine tödlich verlaufende Erkrankung diagnostiziert worden ist.

Agentur
sda
06.06.18 - 12:00 Uhr
Politik
Der Umgang mit Sterben und Tod ist für Ärzte und Pflegende herausfordernd. Hilfreich sind die ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). (Archivbild)
Der Umgang mit Sterben und Tod ist für Ärzte und Pflegende herausfordernd. Hilfreich sind die ethischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). (Archivbild)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Sterbehilfe sorgt inzwischen fast täglich für Schlagzeilen in den hiesigen Medien. Ein paar Beispiele: Ein 104-jähriger Australier reist in die Schweiz, um seinem Leben mit einer tödlichen Infusion ein Ende zu setzen. Ein Bezirksgericht beantwortet die Frage, wie viel Sterbehilfe bei der Sterbehilfeorganisation Dignitas kosten darf. Die Sterbehilfeorganisation Exit legt fest, dass ein ärztliches Rezept für den begleiteten Freitod von Senioren weiterhin notwendig sein soll.

Neue medizin-ethische Richtlinien

Der Eindruck entsteht, dass sich offenbar breite Bevölkerungskreise eine selbstbestimmte Gestaltung des letzten Lebensabschnittes inklusive assistiertem Suizid wünschen. Am Mittwoch hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) in Bern ihre revidierten medizin-ethischen Richtlinien zum Umgang mit Sterben und Tod vorgelegt.

Wichtigste Neuerung ist die Erweiterung des Geltungsbereichs. Neu umfasst dieser nicht nur Patienten, bei denen der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat, sondern auch solche, die an einer wahrscheinlich tödlich verlaufenden Krankheit leiden.

In der Praxis würden sich Patienten sehr selten mit Suizidwünschen an Ärzte wenden. Das erklärte Christian Kind, der Projektverantwortliche der neuen SAMW-Richtlinien, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-sda.

Eher noch Menschen mit schweren Diagnosen als Sterbende würden diesen Wunsch äussern. Bei Patienten mit tödlichen Krankheiten stehe dabei meist die Angst im Vordergrund, anderen zur Last zu fallen. Mit Gesprächen könnten vielen diese Ängste genommen werden.

Umstrittene Suizidhilfe

Nicht unerwartet stiess in der Vernehmlassung zu den neuen Richtlinien die Suizidhilfe auf die grösste Kritik. Den Vorschlag wiesen 22 Prozent der Antwortenden zurück. Vier Organisationen - darunter Dignitas und die Vereinigung Schweizer Medizinalanwälte Zürich - forderten eine weitergehende Öffnung.

Für 13 geht die Öffnung zu weit. Das sind beispielsweise die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz, die Schweizerische Vereinigung «Ja zum Leben», der Verein «Echtes Recht auf Selbstbestimmung», die Vereinigung katholischer Ärzte und der Zentralvorstand des Ärzteverbandes FMH.

Für Christian Kind kam die Ablehnung des FMH-Zentralverstandes überraschend. Es habe keine Anzeichen dafür im Voraus gegeben. Vom Zentralvorstand sei die neue Richtlinie als zu liberal eingestuft worden. Viele Fachgesellschaften haben sich laut Kind in separaten Stellungnahmen hingegen zustimmend geäussert. Es sei daher möglich, dass der Vorstand in eine andere Richtung laufe als seine Mitglieder.

Umstrittene Suizidhilfe

In den neuen Richtlinien sind die ethischen Begründungen zu den kontrovers diskutierten Handlungen - zu denen die Suizidhilfe gehört - ausführlicher. Ethisch vertretbar ist dabei ärztliche Suizidhilfe bei urteilsfähigen Patienten, wenn diese unerträglich unter den Symptomen einer Krankheit und/oder Funktionseinschränkungen leiden und andere Optionen erfolglos geblieben sind oder als unzumutbar abgelehnt werden.

Mit der gewählten Formulierung verzichtet die SAMW nach eigenen Angaben für die Zulässigkeit der Suizidhilfe auf objektive Kriterien, wie beispielsweise das Vorliegen einer tödlichen Krankheit.

Solche Kriterien würden laut der Vize-Generalsekretärin der SAMW, Michelle Salathé, zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen, etwa: Was ist eine tödliche Krankheit? Der Grund für einen Sterbewunsch sei aber nicht eine medizinische Diagnose, sondern das daraus resultierende Leiden.

Anderseits könnten beim Vorliegen objektiver Kriterien sowohl Patienten als auch Behandelnde unter Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie die Möglichkeit der Suizidhilfe nicht in Betracht ziehen wollten.

Der Sterbewunsch muss laut den neuen Richtlinien zudem wohlerwogen, dauerhaft und ohne äusseren Druck entstanden sein. Für den Arzt muss der Todeswunsch des Patienten aufgrund der Vorgeschichte und wiederholter Gespräche nachvollziehbar sein.

Suizidhilfe ist in der Schweiz grundsätzlich rechtlich zulässig, wenn sie ohne selbstsüchtige Beweggründe erfolgt. Patienten haben aber keinen Anspruch darauf und jedem Arzt steht es frei, diese Handlungen in Betracht zu ziehen oder nicht.

Neu explizit aufgeführt wird nun die Anwendbarkeit der Richtlinien für Kinder und Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung sowie in Notfallsituationen.

Sterbefasten thematisiert

Ebenfalls neu sind Angaben zum freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit. Dieses sogenannte Sterbefasten wird immer wieder als Alternative zum Suizid diskutiert. Auch hier muss der angesprochene Arzt entscheiden, ob er auf den Wunsch eingeht oder nicht.

Die Richtlinien berücksichtigen zudem den Trend zur häufigeren palliativen Sedierung am Lebensende und geben dazu klare Leitlinien. Unter palliative Sedierung versteht man dabei die kontinuierliche oder zeitlich begrenzte Herabsetzung des Bewusstseinszustandes durch die Verabreichung von Medikamenten.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR