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Wahl- und Abstimmungsgesetz nimmt die nächste Hürde

Das neue Gesetz über Wahlen und Abstimmungen erhält Unterstützung durch die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrates.

Südostschweiz
04.06.18 - 13:14 Uhr
Politik
Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrates unterstützt das neue Wahl- und Abstimmungsgesetz.
Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrates unterstützt das neue Wahl- und Abstimmungsgesetz.
SYMBOLBILD KEYSTONE

E-Voting, Stimmbüros und neue operative Abläufe – Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrates unterstützt das neue Gesetz über Wahlen und Abstimmungen, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kantons St. Gallen.

Damit sollen die verfahrensrechtlichen und operativen Abläufe vor, während und nach Wahlen und Abstimmungen übersichtlicher und abschliessend auf Gesetzesebene geregelt werden. Des Weiteren würden sich inhaltliche Neuerungen ergeben, unter anderem bei der Organisation und den Aufgaben eines kantonalen Stimmbüros. Ausserdem soll E-Voting eingeführt werden, so die Mitteilung weiter.

Unübersichtliches Gesetz

Das geltende kantonale Urnenabstimmungsgesetz stamme aus dem Jahr 1971 und sei seither acht Teilrevisionen unterzogen worden. Dadurch sei das Gesetz unübersichtlich geworden. Zudem seien wichtige Bestimmungen auf Verordnungsstufe geregelt worden, was die Verständlichkeit einschränke, sich als wenig praktikabel erweise und teilweise zu Unklarheiten führe, so die Begründung der vorberatenden Kommission des St. Galler Kantonsrates.

Verschiedene Bereiche würden ausserdem Regelungslücken aufweisen. Insbesondere würden aber Bestimmungen zu den Zuständigkeiten sowie klare Vorgaben zur Auszählung und Ergebnisermittlung fehlen.

Technologische Entwicklungen, insbesondere E-Voting und die elektronische Ergebnisermittlung, hätten darüber hinaus zu einem zusätzlichen Regelungsbedarf geführt. Das neue Gesetz trage diesen Ansprüchen umfassend Rechnung, weshalb in Zukunft auf eine Verordnung verzichtet werden könne, heisst es weiter.

Die Vorlage werde voraussichtlich in der kommenden Junisession in erster Lesung und in der Septembersession 2018 in zweiter Lesung durch den Kantonsrat beraten. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission können im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.18.08 aufgerufen werden.

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