Die Bauskandal-PUK sorgt schon für ersten Ärger
Eine Parlamentarische Untersuchungskommission soll den Baukartell-Skandal klären. Die Behauptung, dass in dieser Kommission ein Bündner Regierungsvertreter Einsitz nehmen solle, trifft nicht zu.
Eine Parlamentarische Untersuchungskommission soll den Baukartell-Skandal klären. Die Behauptung, dass in dieser Kommission ein Bündner Regierungsvertreter Einsitz nehmen solle, trifft nicht zu.
Der Bündner Grosse Rat wird an seiner Juni-Session über die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) entscheiden. Diese soll den Baukartell-Skandal klären. Es wäre das erste Mal, dass in Graubünden eine PUK zum Zuge kommen würde. Der Antrag selbst stammt von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats und ist seit gestern öffentlich einsehbar. Bereits hat sich dazu ein Irrtum verbreitet.
Die Bündner SVP-Grossratsfraktion teilte mit, dass sie grundsätzlich die Einsetzung einer PUK befürworte. Sie lehne jedoch «die Einsitznahme eines Regierungsvertreters», wie dies die GPK des Grossen Rats in ihren Gesetzesvorgaben zur PUK vorsehe, vehement ab. «Das stimmt nicht», hielt der GPK-Präsident und Grossrat Robert Heinz gestern auf Anfrage zur Behauptung der SVP-Fraktion fest.
«Regierungsvertreter nicht bei PUK-Beratungen dabei»
Für die GPK sei es wichtig, dass die PUK unabhängig handeln könne und auch gegenüber der Bündner Regierung unabhängig sei, betonte Heinz. Es gebe aber gesetzliche Grundlagen, dass man die Stellung der Regierung definieren müsse. Dazu ist in der Vorlage zur PUK-Einsetzung festgehalten, dass die Regierung das Recht habe, den Befragungen von Auskunftspersonen und Zeugen beizuwohnen und dabei Ergänzungsfragen zu stellen sowie Akteneinsicht zu nehmen. In der Vorlage ist weiter nachzulesen: «Die Regierung bezeichnet ein Mitglied aus ihrer Mitte, das sie gegenüber der Untersuchungskommission vertritt.» Dieses Mitglied könne seinerseits für die Wahrnehmung der Rechte der Regierung eine Verbindungsperson beauftragen.
Heinz erklärt dazu: «Es gibt Situationen, wo man der Regierung rechtliches Gehör geben muss. Darum kann sie diese Person bezeichnen, die bei gewissen einzelnen spezifischen Sachen dabei sein kann.» Die Untersuchungskommission, und auch das steht in der Vorlage zuhanden des Grossen Rats, «kann die Rechte einschränken oder verweigern», wenn es das Interesse oder der Schutz betroffener Personen erfordere. «Es ist aber völlig klar, dass die Regierungsvertreter bei den Beratungen der PUK nicht dabei sind», so Heinz. Dazu ist in der Vorlage zur Einsetzung der PUK unmissverständlich aufgeführt: «Die Teilnahme der Regierung an den Beratungen der Kommission ist ausgeschlossen.»
SVP wirft Definitionsfrage auf
Jan Koch, Präsident der Bündner SVP-Grossratsfraktion, räumte zwar gegenüber dieser Zeitung ein, dass es keine Einsitznahme eines Regierungsvertreters in der Untersuchungskommission geben werde, meinte aber: «Die Frage ist, wie man die Einsitznahme definiert. Wenn sie bei der Zeugenbefragung am Tisch sitzen können, ist es ein Stück weit eine Einsitznahme.» Die SVP-Grossratsfraktion fordere, dass die Mitwirkung der Bündner Regierungsvertreter an der PUK «auf das absolute Minimum beschränkt werden muss», so Koch. Abgestützt auf die SVP-Mitteilung, hatte der parteilose Bündner Regierungsratskandidat Linard Bardill die vermeintliche Einsitznahme der Bündner Exekutive auf seiner Internetseite unter dem Titel «Die Regierung will in die PUK ums Baukartell» hinterfragt und kritisiert.
Gestern konnte Bardill nun Einsicht in den GPK-Antrag nehmen. «Daraus geht klar hervor, dass die Regierung zwar keinen unmittelbaren Einsitz in der PUK nehmen kann, aber es werden ihr Rechte eingeräumt, die andere Involvierte nicht haben», teilte Bardill auf Anfrage mit. Die PUK könne die Rechte der Regierung einschränken, wenn das Interesse an der Untersuchung oder der Schutz betroffener Personen es erfordere, doch darin sieht Bardill eine Schwachstelle: «Das ‘kann’ ist unklar und muss daher im Sinne der Gleichheit aller vor dem Gesetz umformuliert werden.»
600 000 Franken für die PUK
Die PUK soll auf Vorschlag der GPK aus fünf Mitgliedern bestehen, die vom Grossen Rat gewählt werden. Dies orientiere sich an der Anzahl der im Parlament vertretenen Fraktionen, die je ein Mitglied stellen könnten, heisst es. Für die Arbeiten der PUK, die über ein eigenes Sekretariat verfügen werde, soll das Bündner Parlament im Juni einen Verpflichtungskredit von 600 000 Franken sprechen.
Béla Zier ist Redaktor der gemeinsamen Redaktion Online/Zeitung «Südostschweiz» und «suedostschweiz.ch» und berichtet über die Region Davos und das Prättigau. Er ist seit 1993 für die Medienfamilie Südostschweiz tätig und arbeitet dort, wo er auch wohnt. In Davos. Mehr Infos
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