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Bundesrat will keine Geldwäscherei-Meldepflicht für Anwälte

Anwälte, Notare und andere Berater sollen künftig bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung die Geschäftsbeziehung abbrechen müssen. Der Meldestelle für Geldwäscherei sollen sie den Verdacht aber nicht melden müssen. Das schlägt der Bundesrat vor.

Agentur
sda
01.06.18 - 13:45 Uhr
Politik
Der Bundesrat will internationale Empfehlungen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umsetzen. Neue Regeln gelten für Vereine und für bestimmte Berater.
Der Bundesrat will internationale Empfehlungen gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umsetzen. Neue Regeln gelten für Vereine und für bestimmte Berater.
KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Mit Änderungen des Geldwäschereigesetzes will die Regierung sicherstellen, dass die Schweiz internationale Standards im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfüllt. Am Freitag hat sie die Vernehmlassung dazu eröffnet.

In den Fokus gerieten in jüngster Zeit vor allem Anwälte. Mit den sogenannten «Panama Papers» deckte ein Journalisten-Netzwerk 2016 Steuervermeidung und Geldwäscherei auf. Gemäss den Recherchen befanden sich unter den 14'000 involvierten Banken, Anwaltskanzleien und anderen Dienstleistern insgesamt 1200 Schweizer Unternehmen, die an der Gründung von Offshore-Gesellschaften beteiligt waren.

In der Folge wurde im In- und Ausland eine strengere Regulierung gefordert. Im Vernehmlassungsbericht weist der Bundesrat auf die «Panama Papers» hin. Aufgrund der jüngsten Erfahrungen werde es als notwendig erachtet, weitere Tätigkeiten dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, schreibt er.

Sorgfaltspflichten für Berater

Der Bundesrat schlägt nun vor, dass die Sorgfaltspflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz neu nicht nur für Finanzintermediäre und Händler gelten, sondern auch für Personen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und Trusts. Der Bundesrat will für sie die Kategorie «Beraterinnen und Berater» schaffen. In erster Linie sind juristische Berater gemeint, also Anwälte und Notare.

Die Pflichten von Beraterinnen und Beratern gehen aber weniger weit als jene von Finanzintermediären und Händlern: Bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung sollen sie nicht Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erstatten, sondern lediglich die Geschäftsbeziehung ablehnen oder abbrechen müssen.

Anliegen der Branche

Damit werde das Anliegen der Branche bezüglich der Wahrung des Berufsgeheimnisses respektiert, schreibt der Bundesrat. Die Möglichkeit der Meldung von Klientendaten an eine Behörde ausserhalb eines Strafverfahrens könne das Vertrauensverhältnis zwischen dem Anwalt oder Notar und dem Klienten massgeblich beeinträchtigen.

Weiter sollen die Regeln nur bei Tätigkeiten für Gesellschaften mit Sitz im Ausland sowie nicht operativ tätige Gesellschaften in der Schweiz gelten. Der Gesetzesentwurf verfolge einen risikobasierten Ansatz, hält der Bundesrat dazu fest.

Internationaler Standard

Der internationale Standard unterscheidet nicht zwischen ausländischen und inländischen Gesellschaften. Ebenfalls wird nicht berücksichtigt, ob eine Gesellschaft operativ tätig ist oder nicht. Die Standards legt die Financial Action Task Force (FATF/GAFI) fest, an der sich auch die Schweiz beteiligt.

Sie prüft regelmässig, ob die Gesetze ihrer Mitgliedstaaten ihren Empfehlungen entspricht. In der letzten Länderprüfung zur Schweiz hatte sie Schwachstellen festgestellt und Empfehlungen abgegeben. Diese betrafen auch Vereine.

Transparenz bei Vereinen

Der Bundesrat will nun das Risiko verkleinern, dass Schweizer Vereine für Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei missbraucht werden. Im Visier hat er Vereine, die an der Sammlung oder Verteilung von Geld zu karitativen Zwecken im Ausland beteiligt sind. Für diese bestehe ein erhöhtes Risiko, schreibt er.

Neu sollen für solche Vereine Transparenzvorschriften gelten. Sie sollen sich ins Handelsregister eintragen und einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz bezeichnen müssen. Zudem sollen sie ein Verzeichnis mit Namen und Adressen der Mitglieder führen, auf das in der Schweiz jederzeit zugegriffen werden kann. Kriterien zur Identifikation von Missbrauchsrisiken sollen auf Verordnungsebene festgelegt werden. Für Stiftungen ändert sich nichts.

Weniger Bargeld im Edelmetallhandel

Weiter will der Bundesrat den Schwellenwert senken, ab dem Edelmetall- und Edelsteinhändler bei Barbezahlung Sorgfaltspflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz anwenden müssen. Die Schwelle soll von heute 100«000 auf 15»000 Franken gesenkt werden. Davon ausgenommen ist der Handel mit Edelmetallen und Edelsteinen, die typischerweise zum Verkauf an Endkunden vorgesehen sind.

Für den Ankauf von Altedelmetallen soll ein Kontrollmechanismus eingeführt werden: Wer gewerbsmässig solche Ankäufe tätigt, braucht eine Bewilligung und muss bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten, um die legale Herkunft der angekauften Edelmetalle sicherzustellen.

Regelmässige Prüfung

Finanzintermediäre sollen neu explizit verpflichtet werden, die Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person zu überprüfen. Des Weiteren sollen sie die Aktualität der Kundendaten regelmässig überprüfen.

Das Melderecht, das neben der Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäscherei besteht, will der Bundesrat aufheben. Für dieses bestehe kaum mehr ein Anwendungsbereich, hält er fest. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. September. Die nächste Länderprüfung zur Schweiz steht 2020 an.

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