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Bedingte Geldstrafe für Psychiater wegen fahrlässiger Tötung

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Psychiaters wegen fahrlässiger Tötung bestätigt, der einem Gefängnisinsassen Methadon und Valium verschrieben hatte. Das Zusammenwirken der Substanzen führte zum Tod des Gefangenen.

Agentur
sda
01.06.18 - 12:00 Uhr
Politik
Ein Insasse der Strafanstalt Bellechasse im Kanton Freiburg starb im November 2011 an einer Mischvergiftung durch Methadon und Valium. (Archiv)
Ein Insasse der Strafanstalt Bellechasse im Kanton Freiburg starb im November 2011 an einer Mischvergiftung durch Methadon und Valium. (Archiv)
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Verstorbene hatte nach seiner Verlegung vom Zentralgefängnis in Freiburg in eine andere Strafanstalt den Psychiater konsultiert. Dieser verschrieb dem Patienten im November 2011 unter anderem Methadon und Valium.

Dabei verliess sich der Arzt auf die vom Gefängnisinsassen gemachten Angaben zur Menge des Methadons. Weder fragte er beim Zentralgefängnis nach, noch liess er eine Urinuntersuchung vornehmen, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Die Lausanner Richter haben die Beschwerde des Psychiaters abgewiesen, soweit sie darauf eingetreten sind. Es bleibt damit bei einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 120 Franken.

Der Verurteilte hatte in seiner Beschwerde gerügt, die Beweise seien willkürlich gewürdigt worden. Diese Ansicht stützt das Bundesgericht nicht. Es hält fest, dass die Erwägungen der Vorinstanz überzeugend seien. Auf weitere Rügen ist das Gericht nicht eingetreten, weil sie nicht ausreichend begründet worden waren.

(Urteil 6B_31/2018 vom 22.05.2018)

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