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Suva nimmt Arbeitgeber bei Hautkrebs in die Pflicht

Jeden Tag erkranken hierzulande drei Menschen wegen ihrer beruflichen Tätigkeit an weissem Hautkrebs. Die Suva nimmt die Arbeitgeber deshalb in die Pflicht. Ab nächstem Jahr sind gewisse Schutzmassnahmen obligatorisch.

Agentur
sda
30.05.18 - 11:48 Uhr
Politik
Ist ab 2019 nicht mehr erlaubt: Ohne T-Shirt im Freien zu arbeiten. (Symbolbild)
Ist ab 2019 nicht mehr erlaubt: Ohne T-Shirt im Freien zu arbeiten. (Symbolbild)
Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Im internationalen Vergleich weise die Schweiz eine der höchsten Hautkrebsraten auf, ruft die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) in ihrer Mitteilung vom Mittwoch in Erinnerung. Jedes Jahr erkrankten rund 1000 Arbeitnehmende an Hautkrebs, weil sie sich bei der Arbeit im Freien ungenügend schützten.

Rechtzeitig zum Beginn des meteorologischen Sommerbeginns am 1. Juni verstärkt die Suva ihre Präventionsaktivitäten und nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht. Mit einer neuen Informationsbroschüre will sie die Betriebe auf das Risiko von Hautkrebs informieren.

Hautkrebs, verursacht durch UV-Strahlen bei der Arbeit, sei eine Berufskrankheit, betont die Suva. Der Arbeitgeber sei daher verantwortlich für den Schutz seiner Mitarbeiter und müsse die entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Dazu zähle auch die Sonnencreme.

Die Suva empfiehlt, auch in den heissen Sommermonaten Juli und August immer ein T-Shirt zu tragen und wiederholt Sonnencreme zu verwenden. Zum Schutz sei auch ein Bauhelm mit Nackenschutz und Sonnenblende oder eine Mütze notwendig.

Diese Massnahmen sind ab Januar 2019 für alle Mitarbeitenden, die im Freien arbeiten, obligatorisch. Als weitere Massnahmen schlägt die Suva vor, den Arbeitsplatz abzuschatten und Arbeiten an der Sonne zwischen 11 und 15 Uhr zu vermeiden.

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