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83 km/h zu schnell: Raser muss beim nächsten Mal hinter Gitter

Weil er auf der Rickenstrasse zwischen Wagen und Eschenbach deutlich zu schnell unterwegs war, musste sich ein 20-Jähriger vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach verantworten. Ans Steuer darf er vorerst nicht mehr.

Christine
Schibschid
30.05.18 - 04:30 Uhr
Politik
Raser, Polizei, Blitzen, Geschwindigkeit
Polizei blitzt Raser
Pascal Landert / ARCHIV

An einem Sonntagnachmittag im April 2017 war ein heute 20-jähriger Auto-mobilmechatroniker mit seinem neuen Mazda unterwegs zu einer Motorradausstellung in Eschenbach. Auf der Rickenstrasse zwischen Wagen und Eschenbach gab er Gas, um zwei andere Autos zu überholen. Er geriet dabei in eine Geschwindigkeitskontrolle. Statt der erlaubten 80 wurden 163 Stundenkilometer gemessen – abzüglich Toleranz.

Der Lernfahrausweis wurde dem damals 19-Jährigen daraufhin entzogen, er ist ihn mindestens zwei Jahre los. Gestern musste sich er ausserdem vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach verantworten. Für eine solch grobe Temposünde sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren vor.

«Er hat willentlich gehandelt»

Er habe zwei Autos überholen wollen, die mit weniger als 80 Stundenkilometern unterwegs waren und etwa 65 fuhren, rechtfertigte sich der Angeklagte. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich so schnell gefahren bin.» Wie er in einer früheren Vernehmung sagte, ging er davon aus, etwa 105 km/h auf dem Tacho gehabt zu haben.

Die Staatsanwältin merkte an, dass der Laser korrekt funktioniert habe, auch wenn der Beschuldigte das nicht glauben wolle. Sie verwies darauf, dass der 20-Jährige in einer Einvernahme gesagt hatte, dass es keine Tempolimits bräuchte, wenn jeder selbst abschätzen könnte, wie schnell er fahren dürfe. Viele Verkehrsteilnehmer seien dazu jedoch nicht in der Lage. Die Staatsanwältin führte auch an, dass der Beschuldigte gesagt habe, beim Überholen fahre man immer etwas schneller als erlaubt. «Er glaubt, selbst einschätzen zu können, wie schnell er fahren darf.» Der Angeklagte habe willentlich gehandelt. Das Auto, welches der Mann inzwischen verkauft hat, sei mit 162 PS eine «kleine Rennmaschine» gewesen. Die Staatsanwältin forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Busse von 1500 Franken für den Angeklagten.

Auch ein Hobby des 20-Jährigen gab zu reden: Er fährt Motorrad auf Rennstrecken. Für die Staatsanwältin passte das ins Bild. Der Verteidiger nahm seinen Mandanten mit Blick auf dessen Hobby in Schutz: «Es zeigt, dass er unterscheiden kann, was wo erlaubt ist.» Der Verteidiger sprach sich für eine bedingte Haftstrafe von 14 Monaten ohne zusätzliche Busse aus.

«Im Portemonnaie genug bestraft»

Die Richter verhängten wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei zwei Jahren Probezeit. Strafmildernd werten sie, dass der Mann bereits unter dem Führerscheinentzug leide. Eine Busse ersparten sie ihm, er muss aber die Verfahrenskosten tragen. «Im Portemonnaie ist er genug bestraft, da er mehr als 12 000 Franken bezahlen muss», sagte der Richter.

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