×

Zürcher Kantonsrat schafft obligatorische Hundekurse ab

Wer einen grossen Hund hält, muss im Kanton Zürich keinen obligatorischen Ausbildungskurs mehr absolvieren: Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag an einer entsprechenden Änderung im Hundegesetz festgehalten.

Agentur
sda
28.05.18 - 11:10 Uhr
Politik
Auch Halter von grösseren Hunden müssen im Kanton Zürich künftig keine obligatorischen Kurse mehr absolvieren. Der Kantonsrat lockerte am Montag das kantonale Hundegesetz.
Auch Halter von grösseren Hunden müssen im Kanton Zürich künftig keine obligatorischen Kurse mehr absolvieren. Der Kantonsrat lockerte am Montag das kantonale Hundegesetz.
KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Bislang enthielt das Zürcher Hundegesetz den Passus, dass Halter von Hunden, die einem «grossen oder massigen Rassetyp angehören», eine anerkannte praktische Hundeausbildung besuchen müssen. Dies betraf praktisch jedes zweite Frauchen und Herrchen - rund 50 Prozent der im Kanton lebenden Hunde fällt in diese Rassetypenliste I.

Auf eine Motion hin stellte der Regierungsrat eine leichte Lockerung in Aussicht: Es sollten nur noch Personen, die erstmals einen Hund der Rassetypenliste I halten, zum Kursbesuch verpflichtet werden.

Dies ging einer knappen Kantonsratsmehrheit bei der ersten Lesung im Januar aber immer noch zu weit - mit 88 zu 84 Stimmen strich diese auf Antrag der SVP den Passus ganz aus dem Gesetz. Die Zahl der Beissvorfälle sei trotz der obligatorischen Kurse nicht zurückgegangen. Und wer verantwortungsvoll sei, der besuche derartige Kurse auch ohne Zwang, brachten die Befürworter der Streichung damals vor.

Am Montag in zweiter Lesung kam der Rat auf diesen Passus nicht mehr zurück: Die SP äusserte zwar nochmals ihr Unverständnis über die Abschaffung. Die Änderungen im Hundegesetz wurden aber in der Folge ohne weitere Diskussion mit 92 zu 77 Stimmen genehmigt.

Der Kanton Zürich hat auch nach der Streichung dieser Hundekurse noch eines der härteren Hundegesetze in der Schweiz. Es war nach einem tragischen Vorfall, bei dem drei Pitbulls im Dezember 2005 in Oberglatt einen Sechsjährigen totgebissen hatten, verschärft worden.

So dürfen im Kanton etwa keine Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential - vor allem Kampfhunde - gehalten oder gezüchtet werden. Seit 2010 existiert deshalb eine Liste mit den verbotenen Rassen.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR