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Bundesrat will Geschlechtsänderung auf dem Papier vereinfachen

Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante sollen ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern können. Das schlägt der Bundesrat vor. Ein drittes Geschlecht soll nicht eingeführt werden.

Agentur
sda
24.05.18 - 11:55 Uhr
Politik
Eine Person an einer Kundgebung für die Rechte von Transmenschen. Der Bundesrat will deren Situation verbessern: Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante sollen das Geschlecht auf dem Papier einfacher ändern können. (Symbolbild)
Eine Person an einer Kundgebung für die Rechte von Transmenschen. Der Bundesrat will deren Situation verbessern: Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante sollen das Geschlecht auf dem Papier einfacher ändern können. (Symbolbild)
KEYSTONE/EPA/HAYOUNG JEON

Von der geplanten Gesetzesänderung seien nur wenige Menschen betroffen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Donnerstag vor den Medien in Bern. «Für jene, die betroffen sind, geht es aber um sehr viel.»

Zum einen sind dies Transmenschen. Dabei handelt es sich um Personen, deren Geschlechtsidentität sich vom biologischen Geschlecht unterscheidet. Sie sind fest davon überzeugt, dem anderen Geschlecht zuzugehören.

Zum anderen geht es um Menschen mit einer Geschlechtsvariante, früher auch «intersexuell» genannt. Sie weisen bei der Geburt Merkmale auf, die nicht eindeutig den medizinischen Kategorien «männlich» oder «weiblich» zugeordnet werden können. In der Schweiz kommen rund vierzig Kinder im Jahr so zur Welt.

Einfache Erklärung

Wollen Transmenschen und Menschen mit einer Geschlechtsvariante das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht ändern, sollen sie das künftig mit einer einfachen Erklärung gegenüber dem Zivilstandsbeamten tun können. Eine vorgängige medizinische Untersuchung ist nicht notwendig.

Ist die Person verheiratet, bleibt die Ehe bestehen. Das gilt auch für die eingetragene Partnerschaft. Kindesverhältnisse bleiben ebenfalls unverändert: Eine Mutter, die neu ein Mann ist, bleibt für ihre Kinder die Mutter. Nach der Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister können rasch neue Dokumente ausgestellt werden, etwa ein neuer Reisepass.

Innert drei Tagen

Heute sei die Situation für die Betroffenen belastend, hält der Bundesrat fest. Jedes Kind muss nach der Geburt innert drei Tagen mit Namen, Abstammung und Geschlecht beim Zivilstandsamt angemeldet werden.

Kann das medizinische Fachpersonal das Geschlecht des Neugeborenen nicht bestimmen, muss das Kind trotzdem mit einem männlichen oder weiblichen Geschlecht angemeldet werden. Das Geschlecht und der Vorname können später nur in einem administrativen oder gerichtlichen Verfahren geändert werden.

Operation und Scheidung

Auch Transmenschen seien mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert, schreibt der Bundesrat. Gemäss Hochrechnungen leben in der Schweiz 100 bis 200 Transmenschen, die bereits operiert worden sind oder eine Operation in Betracht ziehen.

Bis vor einigen Jahren konnten sie das Geschlecht im Personenstandsregister erst nach einer chirurgischen Sterilisation oder einer operativen Angleichung der Geschlechtsorgane ändern lassen. Verheiratete mussten sich zudem scheiden lassen.

Keine klare Regelung

Heute wird in der Gerichtspraxis zwar von solchen Anforderungen abgesehen, wie es auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt. Da jedoch keine klare gesetzliche Regelung besteht, müssen Transmenschen weiterhin hohe Hürden überwinden. Sie müssen die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsänderung gerichtlich einklagen.

Die Rechtspraxis sei uneinheitlich, und die Verfahren würden als langwierig und teuer empfunden, schreibt der Bundesrat. Das Ziel sei es, ein einfaches, auf Selbstbestimmung beruhendes Verfahren gesetzlich zu verankern.

Missbräuchliche Erklärungen

In einem solchen Verfahren stellt sich auch die Frage des Missbrauchs: Jemand könnte das Geschlecht ändern, um beispielsweise früher Rente zu erhalten oder der Militärdienstpflicht zu entgehen. Der Bundesrat schätzt die Betrugsgefahr als nicht allzu gross ein.

In der Verantwortung stehen die Zivilstandbeamten: Leichtsinnige oder offensichtlich missbräuchliche Erklärungen zur Änderung des Geschlechts müssten sie zurückweisen. Bei Zweifeln sollen sie zusätzliche Abklärungen vornehmen und beispielsweise ein ärztliches Zeugnis verlangen. Schon heute müssten Zivilstandsbeamte genau hinschauen, etwa im Zusammenhang mit Scheinehen oder Zwangsheiraten, gab Sommaruga zu bedenken.

Längere Frist

Im Vordergrund steht für Sommaruga, dass das Zivilrecht die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensentwürfe der Menschen abbildet. Unabhängig von den Gesetzesänderungen, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, prüft er eine Verordnungsänderung.

Dabei geht es um die Frage, ob die Frist für die Anmeldung des Geschlechts verlängert werden soll, wenn das Geschlecht nicht unmittelbar nach der Geburt bestimmt werden kann. In der Vergangenheit sind wegen des gesellschaftlichen Drucks bei Kindern teilweise irreversible geschlechtsbestimmende Operationen durchgeführt worden.

Kein drittes Geschlecht

Die Vorschläge des Bundesrates stellen die binäre Geschlechterordnung (männlich/weiblich) nicht in Frage; eine dritte Geschlechtskategorie - etwa «unbestimmt» - wird nicht eingeführt.

Der Bundesrat schreibt jedoch, er sei überzeugt, dass sich die Schweiz mit dieser Frage auseinandersetzen müsse. Deshalb habe er sich dafür ausgesprochen, einen Bericht zu verfassen. Der Nationalrat wird in der Sommersession entscheiden, ob er dem Bundesrat den Auftrag dazu erteilt.

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