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Bundesgericht soll durch Losentscheid besetzt werden

Die Unterschriftensammlung für die Justiz-Initiative hat begonnen. Die Initiative verlangt, dass Bundesrichterinnen und -richter nicht mehr von der Bundesversammlung gewählt werden, sondern durch das Los bestimmt werden.

Agentur
sda
15.05.18 - 14:24 Uhr
Politik
Initiant Adrian Gasser (links) spricht an der Seite der Mitinitianten Karin Stadelmann und Adrian Gasser, seinem Grossneffen, an der Medienkonferenz zur Lancierung der Justiz-Initiative.
Initiant Adrian Gasser (links) spricht an der Seite der Mitinitianten Karin Stadelmann und Adrian Gasser, seinem Grossneffen, an der Medienkonferenz zur Lancierung der Justiz-Initiative.
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die Bundesversammlung nimmt heute bei der Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter freiwillig Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. Die Justiz-Initiative will die Justiz von der Parteipolitik unabhängiger machen.

«Es darf nicht sein, dass Juristinnen und Juristen, welche die höchsten Richterämter anstreben, sich in einer Partei hochdienen oder anbiedern müssen, um schliesslich durch diese Partei und das Parlament gewählt zu werden», sagte Initiant und Präsident der Lorze-Gruppe Adrian Gasser am Dienstag vor Journalisten in Bern.

Die Initianten sind überzeugt, dass mit dem heutigen Wahlverfahren die politischen Kräfte in der Gesellschaft nur unvollständig abgebildet werden. Sie verlangen daher, dass die Mitglieder des Bundesgerichts durch ein Losverfahren bestimmt werden. Die Amtssprachen müssen dabei angemessen vertreten sein.

Öffentliche Ziehung

Für die Zulassung zum Losverfahren sollen ausschliesslich die fachlichen und die persönliche Eignung für das Amt als Richterin oder Richter des Bundesgerichts ausschlaggebend sein. Darüber würde eine vom Bundesrat eingesetzte Fachkommission entscheiden.

Die Fachkommission führt darauf eine öffentliche Ziehung nach dem Zufallsprinzip durch. Wie genau ein solches Losverfahren aussehen könnte, ist noch nicht festgelegt. Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens ist Sache des Parlaments, des Bundesrats und des Bundesgerichts.

Es werde aber bestimmt mehr Bewerber geben als heute, sagte Initiant und Ökonom Markus Schärli. Denn auch Personen, welche sich bisher von der Parteipolitik fernhielten, könnten sich nach Annahme der Initiative für das Amt als Bundesrichterin oder Bundesrichter zur Verfügung stellen.

Bis zur Pensionierung bestimmt

Die Parteizugehörigkeit der Richter sei allerdings nicht das Problem, hielten die Initianten fest. Vielmehr könnten die regelmässigen Bestätigungswahlen die richterliche Unabhängigkeit und die Qualität der Urteile negativ beeinflussen. Denn im heutigen System werden die Richter alle sechs Jahre von der Bundesversammlung bestätigt.

Die Initiative fordert deshalb zusätzlich, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter bis zur Pensionierung eingesetzt werden. Das soll laut den Initianten verhindern, dass das Parlament durch «Abwahldrohungen» politischen Druck auf die Justiz ausüben kann.

Für Bundesrichter, die derzeit im Amt sind, sieht die Initiative eine Übergangsbestimmung vor: Sie sollen bei Annahme der Initiative bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 68. Altersjahr vollenden, im Amt bleiben können. Die Altersgrenze von 68 Jahren entspricht dem Pensionierungsalter im Bundesgerichtsgesetz.

Von Stiftung initiiert

Die Idee zum Volksbegehren hatte der Unternehmer Adrian Gasser. Gemäss einer Rangliste der «Bilanz» gehörte er 2017 zu den 300 Reichsten der Schweiz. Mit im Komitee dabei sind auch sein Neffe Dieter Gasser sowie dessen Sohn, der mit Vornamen ebenfalls Adrian heisst. Weitere Initianten sind der Politologe Nenad Stojanovic und die Erziehungswissenschaftlerin Karin Stadelmann. Juristen sind keine dabei.

Initiiert wurde die Initiative von der Stiftung für faire Prozesse, welche anfänglich von der Lorze-Gruppe finanziert wurde. Das Geld für die Unterschriftensammlung sei bereits zusammen.

Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren» (Justiz-Initiative) läuft bis am 15. November 2019.

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