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Ärztinnen und Ärzte für die Ostschweiz sichern

Die Regierung und die Universität St. Gallen und das Kantonsspital wollen mit «Joint Medical Master St. Gallen» mehr Ärztinnen und Ärzte in der Region behalten. Die Vorlage kommt am 10. Juni vors Volk.

Südostschweiz
14.05.18 - 11:57 Uhr
Politik
Spital
Der Kanton St.Gallen will Ärztinnen und Ärzte in der Region behalten.
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Ab dem Herbstsemester 2020 sollen neu 40 Studierende ihr Master-Hauptstudium in Humanmedizin an der Universität St.Gallen absolvieren können. Ihr Bachelor-Studium werden sie an der Universität Zürich abschliessen. Dieser sogenannte Joint Medical Master stützt sich auf eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Universitäten St.Gallen und Zürich in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital St.Gallen und dem Universitätsspital Zürich. Nachdem der Kantonsrat das Vorhaben an der Februarsession einstimmig befürwortet hat, kommt die Vorlage am 10. Juni vors Volk. Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt, seien die Anmeldezahlen für das Mater-Studium bereits erfreulich hoch.

Mangel an einheimischem Fachpersonal

Der in der Ostschweiz bereits bestehende Mangel an medizinischem Fachpersonal werde sich laut der St.Galler Regierung durch die demographische Entwicklung der Bevölkerung noch verstärken. Die Lage verschärfe sich zudem aufgrund der Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte: Im Kanton St.Gallen sei die Hälfte der Grundversorger älter als 55 Jahre. Das Gesundheitswesen sei deshalb auf Medizinerinnen und Mediziner aus dem Ausland angewiesen. Im Jahr 2016 besassen 43.8 Prozent aller in der Ostschweiz tätigen Ärzte ein ausländisches Diplom.

Mit dem «Joint Medical Master St.Gallen» könne der Kanton St.Gallen einen attraktiven Masterstudiengang anbieten, der einen speziellen Fokus auf die Grundversorgung und die interprofessionelle Zusammenarbeit lege. Ziel sei, dass sich mehr angehende Ärztinnen und Ärzte nach dem Studium in der Region niederlassen.

Stimmvolk entscheidet

Die Einführung einer Ausbildung für Ärztinnen und Ärzte bedingt eine Anpassung des Universitätsgesetzes. Diese Anpassung untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum, da die jährlich wiederkehrenden Nettomehrkosten ab dem Jahr 2024 rund 2,1 Millionen Franken betragen. Im Rahmen eines Sonderprogramms beteiligt sich auch der Bund bis zum Jahr 2020 an den Aufbaukosten. Das St.Galler Stimmvolk wird am 10. Juni über das Vorhaben entscheiden. (so)

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