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Höhere Steuerabzüge für Kinderdrittbetreuung nur bei Bundessteuer

Der Bundesrat hält daran fest, die Fremdbetreuung von Kindern steuerlich zu begünstigen. Nach Kritik in der Vernehmlassung und dem Föderalismus zuliebe sieht er jedoch davon ab, den Kantonen einen Mindeststeuerabzug vorzuschreiben.

Agentur
sda
09.05.18 - 13:14 Uhr
Politik
Der Bundesrat will die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Wichtiger Pfeiler ist die ausserfamiliäre Kinderbetreuung, die er steuerlich entlasten will. (Symbolbild)
Der Bundesrat will die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Wichtiger Pfeiler ist die ausserfamiliäre Kinderbetreuung, die er steuerlich entlasten will. (Symbolbild)
Keystone/GAETAN BALLY

Hintergrund der Vorschläge ist die 2011 lancierte Fachkräfteinitiative. Der Bundesrat hofft, dass die höheren Drittbetreuungsabzüge die Beschäftigung erhöhen. In der Frage, ob diese Massnahme die gewünschte wirtschaftliche Wirkung tatsächlich erzielen kann, sind sich Kantone und Parteien allerdings uneinig.

Sicher seien einzig die Steuereinbussen, geben einige Kantone zu bedenken. SP, Grüne, EDU und SVP lehnen eine generelle Erhöhung des Steuerabzugs ab, weil Familien mit tiefen Einkommen nicht profitieren würden oder die Drittbetreuung gegenüber der Eigenbetreuung bevorzugt würde (SVP).

Die Erhöhung des Abzugs bei der direkten Bundessteuer wird aber dennoch von einer Mehrheit der Kantone sowie von BDP, CVP, FDP und GLP unterstützt. Der Bundesrat hält deshalb daran fest, wie er am Mittwoch beschlossen hat.

Lassen Eltern ihre Kinder extern betreuen, können sie heute bei der direkten Bundessteuer pro Kind unter 14 Jahren bis zu 10«100 Franken abziehen. Diese Obergrenze soll nach dem Willen des Bundesrats auf 25»000 Franken erhöht werden. Die Summe entspricht in etwa den Kosten für einen nichtsubventionierten Krippenplatz für fünf Tage pro Woche.

Föderalistische Bedenken

Heftiger fiel in der Vernehmlassung die Kritik am Vorschlag der Regierung aus, auch die Kantone in die Pflicht zu nehmen und sie zu verpflichten, künftig mindestens 10'000 Franken zum Abzug zuzulassen. Heute legen die Kantone die Höhe der Abzüge selber fest.

Diese Idee habe föderalistische Bedenken geweckt, heisst es in der Zusammenfassung zur Vernehmlassung. Die überwiegende Mehrheit der Kantone lehne die gesetzliche Verankerung einer solchen Mindestgrenze mit Nachdruck ab. In 16 Kantonen würde sie zu Mindereinnahmen führen.

Auch CVP, FDP, SVP und EDU sehen darin einen unrechtmässigen Eingriff in die Kantonsautonomie. Der Bundesrat verzichtet deswegen auf diese Massnahme.

Ziel: Selbsttragende Massnahme

Kurzfristig würde die Anpassung bei der direkten Bundessteuer nach Angaben des Bundesrats zu Mindereinnahmen von rund 10 Millionen Franken führen. Davon hätten die Kantone 1,7 Millionen Franken (17 Prozent) zu tragen.

Die Vorlage hat zum Ziel, Erwerbsanreize zu stärken - insbesondere für gut qualifizierte Mütter. Kurz- bis mittelfristig rechnet der Bundesrat mit 2500 neuen Vollzeitstellen. Er geht davon aus, dass sich die Massnahme durch die zusätzliche Beschäftigung längerfristig selbst finanziert.

Wie bisher würde der Abzug allen Eltern zustehen, die aufgrund von Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit auf eine externe Kinderbetreuung angewiesen sind. Die Kosten müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung stehen.

Die Botschaft geht nun ans Parlament.

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