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Der Überschuss in der Staatsrechnung fällt wohl tiefer aus

In der Staatsrechnung 2017 ist es zu fehlerhaften Buchungen gekommen. Laut dem Finanzdepartement ist dem Bund dadurch aber kein finanzieller Schaden entstanden. Die verantwortlichen Verwaltungseinheiten würden die Fehler korrigieren.

Agentur
sda
04.05.18 - 10:30 Uhr
Politik
In der von Finanzminister Ueli Maurer Anfang Februar präsentierten Staatsrechnung ist es zu fehlerhaften Buchungen gekommen. Aufgedeckt wurden sie offenbar von der Eidgenössischen Finanzkontrolle, die bereits zuvor Rückstellungen in der Staatsrechnung…
In der von Finanzminister Ueli Maurer Anfang Februar präsentierten Staatsrechnung ist es zu fehlerhaften Buchungen gekommen. Aufgedeckt wurden sie offenbar von der Eidgenössischen Finanzkontrolle, die bereits zuvor Rückstellungen in der Staatsrechnung…
KEYSTONE/LUKAS LEHMANN

Zu fehlerhaften Buchungen ist es in drei Verwaltungseinheiten gekommen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Freitag zu einem Bericht der Tageszeitung «Blick» bestätigte. Einzelheiten dazu wurden nicht bekannt gegeben.

Gemäss dem Zeitungsbericht wurden beispielsweise ein Autobahnabschnitt und Immobilien zu hoch bewertet und Verrechnungssteuern im falschen Jahr verbucht.

Interveniert hatte offenbar die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Sie wollte auf Anfrage die Angaben im Zeitungsbericht jedoch weder bestätigen noch dementieren.

Überschuss könnte auf 2,6 Milliarden sinken

Das Finanzdepartement wies auf Anfrage darauf hin, dass nur in einem der drei Fälle die Finanzierungsrechnung als Basis für die Schuldenbremse betroffen sei. Der Überschuss wäre um rund 180 Millionen Franken tiefer ausgefallen als veröffentlicht.

Finanzminister Ueli Maurer hatte bei der Vorstellung der Staatsrechnung einen Überschuss von 2,8 Milliarden Franken präsentiert. Der Überschuss würde nach der Korrektur der Fehlbuchungen demnach noch 2,6 Milliarden Franken betragen.

Laut dem Finanzdepartement ist dem Bund kein finanzieller Schaden entstanden. Es handle sich um eine reine Buchungsangelegenheit. Die verantwortlichen Verwaltungseinheiten würden die Fehler korrigieren. Die Finanzkommission des Nationalrats will sich an einer Sitzung in zwei Wochen mit der Angelegenheit befassen.

EFK mit EFD bereits im Clinch

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) sind bereits in einer anderen Angelegenheit aneinandergeraten. Die EFK bezweifelte, dass die Rückstellungen von zwei Milliarden Franken in der Staatsrechnung 2017 legal waren. Finanzminister Maurer hatte mit den Rückstellungen den Überschuss um diesen Betrag reduziert.

Das Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt sehe vor, dass die Finanzrechnung keine Rückstellungen berücksichtigen dürfe, bemängelte die EFK damals. Das EFD stellte sich demgegenüber auf den Standpunkt, dass die vorgenommene Praxisänderung konform sei mit dem Finanzhaushaltsgesetz, das einen gewissen Handlungsspielraum zulasse.

Diese Meinungsverschiedenheit zwischen EFK und EFD soll nun im Rahmen der Umsetzung der Motion des Zuger CVP-Ständerats Peter Hegglin bereinigt werden. Er verlangte eine Rechnungslegung, welche der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entspricht. Das EFD will nun zu dieser Motion voraussichtlich bis Ende 2018 einen Bericht erstellen.

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